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SanierungWie Eigentümergemeinschaften trotz knapper Mittel sanieren können

Neun von zehn Wohnungseigentümergemeinschaften haben zu wenig Rücklagen für Sanierungen. Ein Beratungsangebot für 80 Euro hilft, Maßnahmen mit kleinem Budget richtig zu priorisieren.Anne Hünninghaus 16.01.2026 - 06:10 Uhr Artikel anhören
Bauarbeiter verspachteln die Dämmung an einem Mehrfamilienhaus: Sanierungen in einer Eigentümergemeinschaft zu beschließen, ist kompliziert. Foto: picture alliance / dpa Themendienst
  • Fast 90 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften haben nicht genug Rücklagen für umfassende energetische Sanierungen.
  • Doch Nichtstun ist keine Lösung, schon kleine Maßnahmen können viel bewirken.
  • Eine neue Energieberatung speziell für Eigentümergemeinschaften kostet nur 80 Euro und hilft bei der richtigen Priorisierung.

Berlin. Die Zahlen des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) sind ernüchternd: Nach dem aktuellen Verwalter-Monitor schätzen 89 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen die Rücklagen ihrer betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als nicht ausreichend ein, um eine umfassende energetische Sanierung aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Etwas besser sieht es bei kleineren Investitionen aus: Hier gibt immerhin ein knappes Drittel der Verwaltungen an, dass ihre Eigentümergemeinschaften über genügend Mittel verfügen, um Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Heizungen zu realisieren.

Punktuelle Optimierungen sind folglich umsetzbar. Eine umfassende Modernisierung ist für die Mehrheit jedoch kaum machbar, ohne dass die Eigentümer viel zuzahlen müssen – was oft in endlosen Diskussionen endet.

Rücklagen: Die meisten WEGs liegen unter dem Soll

Doch warum sind die Rücklagen vieler Gemeinschaften zu gering? „Leider wenden längst nicht alle WEGs die Peters’sche Formel an“, sagt Sylvia Pruß, Präsidentin des VDIV. Die Faustformel hilft dabei, die notwendige jährliche Rücklage zu berechnen.

Sie beruht auf der Annahme, dass ein Gebäude etwa alle 80 Jahre grundlegend saniert werden muss und dafür das 1,5-Fache der ursprünglichen Baukosten anfällt. Die Formel für die jährliche Instandhaltungsrücklage bezogen auf Quadratmeter lautet demnach: (Herstellungskosten pro Quadratmeter x 1,5) : 80.

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