Eigentumswohnung: Für wen es sich lohnt, die eigene Immobilie selbst zu verwalten
Düsseldorf. Das aktuelle Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) zeigt an, dass es ein Problem bei Gemeinschaften von Wohneigentümern (WEG) gibt: „Etwa 43 Prozent der befragten WEG-Verwaltungen haben eine Mindestgröße eingeführt, unter der sie keine Verwaltungsmandate annehmen“, heißt es dort. Mit einer Quote von 25 Prozent komme das am häufigsten bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern mit zehn Einheiten vor.
Das bestätigt die Erfahrung vieler Eigentümer von Wohnungen: Hausverwalter, zumal größere mit gut ausgebildeten Mitarbeitenden und entsprechendem Know-how, können sich zurzeit ihre Mandate aussuchen. Wer dagegen unzufrieden ist mit seinem Verwalter, überlegt es sich lieber zweimal, ob er den Vertrag kündigt.
Doch es gibt eine Alternative, die vor allem für kleine Eigentümergemeinschaften durchaus sinnvoll sein kann: die Selbstverwaltung. Das Wohnungseigentumsgesetz (WE-Gesetz) schreibt nämlich nicht vor, dass ein externer Verwalter zu beauftragen ist – im Gegenteil.
Im Paragraf 18, Absatz 1 heißt es wörtlich: „Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.“ Mit anderen Worten: Jede WEG kann entscheiden, wem sie die Aufgaben einer ordentlichen Verwaltung überträgt.