Solaranlage auf Wohngebäuden: Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Komponenten entfällt
Wer im neuen Jahr eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kauft, muss auf Lieferung und Installation keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Hintergrund für die Neuerung ist auch hier das Jahressteuergesetz. Voraussetzung für den Wegfall der Steuer ist laut Bundesfinanzministerium: Die Anlage wird „auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert“. Das bezieht auch größere Mietshäuser mit ein.
Für Batteriespeicher oder Wechselrichter, die zu der neuen Anlage gehören, entfällt ab 1. Januar 2023 die Umsatzsteuer ebenfalls. Und auch wer eine bestehende Anlage erweitert oder ein Ersatzteil dafür benötigt, profitiert davon.
Etwas kniffeliger ist die Lage, wenn Eigentümer die Anlage noch im alten Jahr bestellt haben, sie aber erst im neuen Jahr geliefert bekommen. Zwar ist das Datum der Lieferung beziehungsweise Installation entscheidend, ob Umsatzsteuer anfällt oder nicht. Das bedeutet dem Ministerium zufolge aber nicht automatisch, dass der Kaufpreis sinkt. Möglicherweise lohnt es sich dennoch, die Firma anzusprechen, die die Anlage verkauft hat und erst im neuen Jahr vollständig installieren kann – etwa aufgrund von Lieferproblemen einzelner Komponenten.