Vermietung: Weniger Bürokratie, mehr Unsicherheit
München. Dieses Gesetz soll der Wirtschaft fast eine Milliarde Euro Entlastung bringen, steht auf der Internetseite der Bundesregierung. Ende September hatte der Bundestag das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, vergangene Woche stimmte der Bundesrat zu. Nun kann es ausgefertigt und verkündet werden.
Unter anderem sind verkürzte Aufbewahrungsfristen für Steuer- und Buchungsbelege vorgesehen sowie viele weitere Einzelmaßnahmen. Auch in der Immobilienbranche gibt es Änderungen, die jedoch nicht nur auf Begeisterung stoßen.
Werden Mietverträge für Gewerbeeinheiten wie Läden und Büros abgeschlossen, genügt künftig die Textform. Das bedeutet: Verträge müssen nicht mehr ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. „Gewerberaummietverträge und ihre Nachträge können also künftig per Mail, SMS oder WhatsApp vereinbart werden“, schreibt die Kanzlei Müller Radack Schultz.
Daran gibt es durchaus Kritik, etwa von Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA): „Für die Schriftform gab es bisher klare, anspruchsvolle Regeln“, sagt sie. Zum neuen Textformerfordernis fehle letzte rechtliche Klarheit, weil es hierzu keine umfassende Rechtsprechung gebe.