Mieterstrom: Solarstrom-Versorgung von Mehrfamilienhäusern wird einfacher
Bisher ist es recht kompliziert, auf Mehrfamilienhäusern erzeugten Solarstrom an die Bewohner zu liefern. Das will die Bundesregierung ändern.
(Foto: Getty Images Creative RF)
Foto: HandelsblattFrankfurt. Der Ausbau der Solarenergie für Wohngebäude schreitet ungebrochen voran: Von Januar bis August 2023 wurden laut Marktstammdatenregister Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer Nettoleistung von gut 9000 Megawatt in Betrieb genommen. Dabei ist der Anteil von Mieterstrom-Anlagen mit 0,3 Prozent nach wie vor gering.
„Im Mieterstrom-Modell muss der Betreiber einer PV-Anlage, der den selbst erzeugten Strom an Mieter oder Wohnungseigentümer weitergeben will, auch deren Restversorgung sichern und damit zum Versorgungsunternehmen werden“, erklärt Stefan Schleszies vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu in Kempten. Dafür müssen Anlagenbetreiber aufwendige Messtechnik installieren und zahlreiche bürokratische Vorgaben erfüllen.
An dieser Stelle setzt das neue Modell der sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung an, das ab dem Jahreswechsel gelten soll. Gesetzlich geregelt wird es im neuen Paragrafen 42b des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, den das Bundeskabinett im August beschlossen hat.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom statt Mieterstrom-Modell
Änderungen im Detail kann es im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch geben, doch die großen Linien stehen fest: Ein Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister errichtet in, an oder auf einem Gebäude eine PV-Anlage. Den damit erzeugten Strom gibt der Anlagenbetreiber an Letztverbraucher im Gebäude weiter. Deren Reststromversorgung muss er nicht sichern; auch Lieferanten-, Informations- und Rechnungslegungspflichten fallen weitgehend weg.