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Uni Immo Wohnen ZBIGericht gibt Verbraucherschützern recht

Die Union-Investment-Tochter darf ihren umstrittenen Fonds nicht mehr in der niedrigen Risikoklasse zwei einstufen. Der Fondsanbieter kündigt bereits Berufung gegen das Urteil an.Christian Schnell 21.02.2025 - 13:00 Uhr Artikel anhören
Union-Investment-Hauptsitz in Frankfurt am Main. Der Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI" galt bei den deutschen Volks- und Raiffeisenbanken lange als Vorzeigeprodukt. Foto: imago images / STPP

München. Hat der Fondsmanager ZBI das Risiko des offenen Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ als zu gering eingestuft? In dieser Frage hat am Freitag das Landgericht Nürnberg-Fürth der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) stattgegeben.

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