Wallbox: Immobilien: So kommen Mieter und Eigentümer zur eigenen E-Auto-Ladestation
Wer daheim eine eigene Lademöglichkeit installieren möchte, muss vor allem in Mehrfamilienhäusern viele Punkte beachten.
Foto: dpaFrankfurt. Für Elon Musk ist die Sache entschieden. Als er kürzlich in Berlin zum Autoantrieb der Zukunft Stellung nehmen sollte, überlegte der Tesla-Chef nicht lange. „Auf jeden Fall elektrisch“, verkündete er fröhlich. Immer mehr Deutsche scheinen dies ähnlich zu sehen.
Fast ein Viertel der Deutschen wolle schon bald auf ein Elektrofahrzeug umsteigen, stellte die Unternehmensberatung Bearing Point jüngst in ihrem neuen „Trendbarometer Elektromobilität“ fest.
Zur laufenden Autoshow IAA rücken viele Hersteller deshalb immer mehr neue E-Autos ins Scheinwerferlicht. Der Umschwung lässt auch viele Mieter und Eigentümer umdenken. Sie müssen sich dringlicher mit der Frage beschäftigen, wie sie daheim ein solches Auto aufladen können. Denn gerade die Ladeinfrastruktur ist vielfach noch ein Engpass.
Bei Einfamilienhausbesitzern mit Garage mag die Einrichtung noch weniger ein Problem sein. Doch welche Rechte auf eine sogenannte Wallbox haben Eigentümer und Mieter im Mehrfamilienhaus?
Was ist erlaubt – und was nicht? Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die Interessenten kennen sollten.