Anwalt-Markt: Investoren dürfen sich womöglich bald an Kanzleien beteiligen
Finanzinvestoren dürfen sich derzeit in Deutschland nicht an Anwaltskanzleien beteiligen, im Ausland hingegen schon.
Foto: Photodisc/Getty ImagesFrankfurt. Anwälte sind bisher in Deutschland so etwas wie Apotheker. Nur ein Apotheker darf eine Apotheke führen, ein Optiker dagegen kann sein Geschäft auch an einen Investor verkaufen und sich von diesem anstellen lassen. Sollten Anwälte eher wie Optiker sein?
Der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun einen Fall vorgelegt, der Rechtsgeschichte schreiben könnte. Die bayerischen Richter wollen die fundamentale Frage klären lassen, ob das sogenannte Fremdbesitzverbot von Kanzleien in Deutschland gegen EU-Recht verstößt.
Käme der EuGH zu diesem Schluss, wäre das eine Revolution des deutschen Rechtsmarkts. Doch der Fall steckt voller Tücken.
Das steht für die Anwälte auf dem Spiel
In Norwegen, Italien oder den Niederlanden gibt es bereits Liberalisierungstendenzen im Rechtsmarkt, auch wenn diese noch nicht das Ausmaß von Großbritannien, den USA oder Australien haben. In Deutschland hingegen dürfen sich Anwälte nur mit Angehörigen von freien Berufen wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, aber auch Medizinern oder Ingenieuren zusammentun, vorausgesetzt diese sind in der Kanzlei tätig. So schreibt es §59a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor. Nicht erlaubt ist die gesellschaftliche Beteiligung von Finanzinvestoren.