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S&K-UrteilEin teures Lehrstück

Der Fall S&K zeigt die Gefahren des grauen Kapitalmarkts auf. Er ist eine Warnung für Anleger, die auf unrealistische Renditeversprechen vertrauen. Und ein Beleg für unzureichende Regulierung.Katharina Schneider, Susanne Schier und Gertrud Hussla 29.03.2017 - 18:00 Uhr Artikel anhören

Stephan S. (4.v.l.) und Jonas K. (2.v.r.), die Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K, sowie der Bruder von Jonas K. (M), Nebenkläger im Prozess, stehen im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main beim Eintritt des Gerichts neben ihren Verteidigern.

Foto: dpa

Frankfurt/Düsseldorf. Die Erleichterung stand Alexander El Duwaik ins Gesicht geschrieben. Nach mehr als 110 Verhandlungstagen in anderthalb Jahren verkündete der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Mittwoch das Urteil gegen die Gründer der Unternehmensgruppe S&K und zwei ihrer Mitarbeiter. Er gab Stephan Schäfer (37) und Jonas Köller (35) wegen Untreue und Anstiftung zu derselben Haftstrafen von jeweils achteinhalb Jahren. Marc-Christian S. und Thomas G. wurden zu sechs Jahren wegen Untreue beziehungsweise viereinhalb Jahren wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Das Verfahren verfolge ihn auch in seiner Freizeit, berichtete El Duwaik: „Immer, wenn ich einen Lamborghini sehe, muss ich an die Angeklagten denken.“ Und „man glaubt gar nicht, wie viele Autos mit den Kennzeichen SK oder JS es in Frankfurt gibt“.

An die Statussymbole der Gründer, darunter ebenjene Lamborghinis sowie Luxusuhren, prunkvolle Häuser und ausschweifende Partys, denken wohl auch viele Anleger, wenn sie „S&K“ hören. Entsprechende Fotos waren schon vor mehr als vier Jahren publik geworden, kurz bevor die Frankfurter Staatsanwaltschaft dem Treiben im Februar 2013 in einer bundesweiten Razzia ein Ende gesetzt hatte. Laut ursprünglicher Anklage sollen rund 11 000 Anleger insgesamt mehr als 240 Millionen Euro durch die Geschäfte von S&K verloren haben. Inzwischen sprechen die Ankläger nur noch von einem „strafrechtlich relevanten Schaden“ von 96 Millionen Euro. Wie viel Geld Anleger über Zivilverfahren zurückerhalten, ist noch ungewiss.

S&K ist ein weiterer Fall, der auf besonders spektakuläre Art zeigt, dass die Deutschen beim Geldanlegen kein gutes Händchen haben. Sie gelten als Volk der Sparer. Von dem Geldvermögen in Höhe von 5,48 Billionen Euro, das den privaten Haushalten laut Bundesbank-Daten zur Verfügung steht, liegen fast zwei Fünftel auf Girokonten und meist wenig verzinsten Spareinlagen geparkt. Vor Anlageformen wie Aktien schrecken viele Deutsche zurück. Im Jahr 2016 waren nach Zahlen des Deutschen Aktieninstituts (DAI) knapp neun Millionen Menschen in Aktien oder Aktienfonds investiert – also nur jeder siebte Bundesbürger über 14 Jahre.

Wenn dubiose Anbieter am grauen Kapitalmarkt mit hohen Renditen werben und Risiken herunterspielen, lassen sich die Deutschen dagegen gerne zu Investments verleiten. Schätzungen zufolge verlieren sie am grauen Kapitalmarkt durch Kapitalanlagebetrug oder Falschberatung jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Euro. Allein in geschlossene Fonds, wie S&K sie angeboten hatte, haben Anleger geschätzte 100 Milliarden Euro gesteckt. „Grau“ heißt dieser Markt, weil er nur schwach reguliert ist und sich abseits der streng regulierten Börsen quasi in den Hinterhöfen des Finanzkapitalismus abspielt.

Was Schäfer und Köller in jungen Jahren auf die Beine gestellt hatten, sei schon „nicht ohne“ gewesen, sagte El Duwaik anerkennend. Doch am Ende sei es „aus dem Ruder gelaufen“. Begonnen hatten sie einmal mit dem Erwerb und Weiterverkauf von Immobilien aus Zwangsversteigerungen. Schnell wurde das Geschäft komplexer. Mit Hilfe des Hamburger Fondshauses United Investors legten sie geschlossene Fonds auf, die sich ebenfalls dem Immobilienhandel widmen sollten. Die Renditeversprechen waren zweistellig und damit ähnlich überzogen wie die Vertriebsausgaben. Als ihre eigenen Fonds in Geldnot gerieten, übernahmen sie Fonds von Midas, DCM und SHB und leiteten deren Anlegergelder sowie Grundschulden auf Immobilien in die S&K-Gesellschaften um. Auch zu eigenen Zwecken zweigten sie Geld ab.

Noch glimpflich davongekommen

Das Urteil hätte noch viel umfangreicher ausfallen können. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den S&K-Gründern sowie vier weiteren Angeklagten in einer 3 150-seitigen Anklageschrift, von der etwa 1 700 Seiten verlesen werden mussten, noch viel mehr zur Last legen wollen. Von schwerem bandenmäßigen Betrug war die Rede, und es gab weitere Geschäftsfelder, wie etwa den Ankauf von Ansprüchen aus Lebensversicherungen. All diese Vorwürfe wurden im Rahmen von Verständigungen fallen gelassen. Laut Staatsanwaltschaft hätte das weitere Beweisverfahren ansonsten noch Jahre gedauert. Wäre es nach Richter El Duwaik gegangen, wäre dieses sogenannte Opportunitätsprinzip sogar schon viel früher angewandt worden. Aber die Staatsanwaltschaft, damals noch in anderer Besetzung, hatte zunächst nach Verurteilungen wegen Betrugs gestrebt.

In Erwartung eines geringeren Strafmaßes hatten die Angeklagten kürzlich auch Geständnisse abgelegt. So sagte etwa Schäfer, dass er durch „Ungeduld und Rücksichtslosigkeit“ vielen Menschen Schaden zugefügt habe. Köller bezeichnete das Geschäftsmodell von S&K als „schäbig“, er selbst sei „dumm und gierig“ gewesen. Beide betonten ihr Bedauern und entschuldigten sich bei den geschädigten Anlegern.

Deren Anwälte hätten sich zugunsten ihrer Mandanten Urteile wegen Betrugs gewünscht. So etwa Klaus Nieding, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht und Vorstand der Rechtsanwaltsgesellschaft Nieding und Barth. „Aus Anlegersicht wäre eine Verurteilung wegen Betrugs zu begrüßen gewesen, doch auch die Untreue im strafrechtlichen Sinne ist ein tauglicher Anknüpfungspunkt für eine zivilrechtliche Haftung“, sagte er dem Handelsblatt. Seine Kanzlei habe auch vor dem abschließenden Strafurteil bereits „für die durch uns vertretenen Anleger unzählige positive Urteile erstritten“. Viele Urteile seien rechtskräftig, „und in diesen Verfahren befinden wir uns bereits in der Vollstreckung“. Auch „erste Auskehrungen“ an Anleger seien bereits zu verzeichnen. Weitere Gelder für Anleger erhofft er sich nach dem Verkauf von Grundstücken.

Viele Anleger haben das Geld inzwischen abgeschrieben. Einige wurden kürzlich vom Insolvenzverwalter zweier S&K-Fonds sogar aufgefordert, das bereits erhaltene Geld zurückzuzahlen, damit es später gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt werden könne.

Besser informierte Anleger

Daniel Bauer, Vorstandschef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), äußerte sich kritisch: „Es ist anscheinend erneut nicht gelungen, den schwerwiegenden Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs nachzuweisen.“ Für Anleger ändere sich durch das S&K-Urteil nichts. „Sie müssen sich umfangreich vor jeder Investitionsentscheidung informieren“, so Bauer. Aus seiner Sicht wäre es zu begrüßen, wenn der Staat dies durch eine umfangreiche finanzielle Bildung bereits im Schulalter unterstützen würde. Das Bundesfinanzministerium sieht keinen akuten regulatorischen Handlungsbedarf. Es verweist aber auch darauf, dass Anleger sich selbst ausreichend informieren sollten: „Es bleibt dabei, dass Anleger die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen auch nutzen müssen, um die richtigen Anlageentscheidungen zu treffen“, heißt es aus dem Ministerium.

Franz-Josef Leven, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Aktieninstituts (DAI), wirbt dafür, statt in undurchschaubare Produkte mehr in Aktien zu investieren. Trotz aller Schwankungen könnten damit „im langfristigen Durchschnitt Renditen von sechs bis acht Prozent erzielt werden“.

Das S&K-Drama geht derweil noch weiter. Daniel F., ehemals Mittelverwendungskontrolleur bei einer mit S&K verbundenen Fondsgesellschaft, hatte kurz vor Abschluss der Verständigungen mit dem Gericht einen Rückzieher gemacht. Gegen ihn läuft das Verfahren noch weiter. Der sechste Angeklagte, Hauke B., war schon im Dezember zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Anlageskandal

S&K-Gründer zu Haftstrafen verurteilt

In dem komplexen Geflecht aus 150 Unternehmen gab es noch viel mehr Beteiligte. „Sie waren nicht allein, auch Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Fondsaufleger und sonstige Glücksritter“ seien beteiligt gewesen, sagte El Duwaik. Offen ist auch das Verfahren gegen den Rechtsanwalt Igor P., das vor Beginn der Hauptverhandlung abgetrennt worden war. Er soll S&K beraten und bei den Geschäften mitgewirkt haben.

Und schon bald könnte dem Frankfurter Landgericht die nächste S&K-Verhandlung ins Haus stehen. Wie das Handelsblatt erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr Anklage gegen einen Mann erhoben, der Beihilfe zur Untreue geleistet haben soll. Weitere Klagen könnten folgen. Insgesamt werde gegen 112 Personen ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Noah Krüger. Was in den vergangenen anderthalb Jahren vor Gericht verhandelt wurde, bezeichnet er nur als „Spitze des Eisbergs“. Bis der Fall ad acta gelegt wird, dürften noch mehrere Jahre vergehen.

Das gilt auch für die Gründer: Nach dem Urteilsspruch wurden sie zunächst auf freien Fuß gesetzt. Sie saßen bereits mehr als vier Jahre in Untersuchungshaft. Ob die restliche Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, müssen zu einem späteren Zeitpunkt andere Richter entscheiden.

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