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  5. Verivox vor Gericht: Das Vergleichsportal hat nur Anbieter gezeigt, die eine Provision gezahlt haben - unlauterer Wettbewerb

VerbraucherNur zahlende Anbieter gezeigt – Gericht rügt Vergleichsportal Verivox

Verivox hatte nur Versicherer auf seinem Portal berücksichtigt, die eine Vermittlungsprovision zahlten. Auch Check24 muss einen Vergleich um einen Hinweis ergänzen. 18.10.2021 - 15:42 Uhr Artikel anhören

Beim Verivox-Vergleich hatte fast die Hälfte aller Anbieter gefehlt.

Foto: dpa

Karlsruhe. Das Vergleichsportal Verivox hat einem Gerichtsurteil zufolge Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten und dafür eine Rüge vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kassiert. Künftig darf es seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann zeigen, wenn es ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweist. Es ist nicht die erste Schlappe, die ein Vergleichsportal im Streit mit Verbraucherschützern erleidet.

Verivox hatte nur diejenigen Versicherer berücksichtigt, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte. Das sei unlauterer Wettbewerb, erläuterte ein OLG-Sprecher am Montag. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) statt (Az. 6 U 82/20).

Beim Verivox-Vergleich hatte fast die Hälfte aller Anbieter gefehlt, „darunter viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, Continentale, WWK und Württembergische“, so der VZBV. Laut Gericht war das für die Verbraucher aber nicht ersichtlich gewesen.

Zwar sei Verivox nicht verpflichtet, alle Versicherungen vollständig abzubilden, sagte der OLG-Sprecher. Es müsse aber transparent und deutlich auf eine eingeschränkte Auswahl verweisen. Das habe das Portal versäumt und den entsprechenden Hinweis versteckt hinter zwei Links auf seiner Internetseite untergebracht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision zum BGH zugelassen.

Auch Check24 erleidet Niederlage vor Gericht

Einen anderen, ähnlich gelagerten Rechtsstreit mit einem Vergleichsportal konnten die Verbraucherschützer ebenfalls für sich entscheiden. So muss auch das Portal Check24 ausdrücklich darauf verweisen, dass sein Vergleich mit Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruhe. Das hatte das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des VZBV entschieden. Check24 hatte nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlten.

„Das vermeintliche Topangebot muss längst nicht das günstigste am Markt sein, wenn die Mehrzahl der Versicherer gar nicht in den Vergleich einbezogen sind“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim VZBV. Ähnlich wie Verivox hatte Check24 nur die Anbieter in den Vergleich mit einbezogen, mit denen sie eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten.

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Die Richter werteten das Vorgehen als einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz an. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Check24 habe aber nur 38 von 89 Versicherern und damit nicht einmal die Hälfte der Anbieter einbezogen.

dpa, fmd
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