Premium Aktien, Optionsscheine, Zertifikate Vorsicht Steuerfalle: Was Anleger bei Totalverlusten beachten müssen

Aktionäre, die von Firmenpleiten wie Wirecard betroffen sind, können dies ab 2020 in der Steuererklärung erstmals geltend machen.
Frankfurt Das turbulente Börsenjahr 2020 hat Anleger einiges an Nerven gekostet. Gut, dass Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren bei der Steuer grundsätzlich miteinander verrechnet werden dürfen. Nur auf den positiven Saldo entfällt die Abgeltungssteuer. Nun sorgen Banken und Finanzämter für Probleme. Denn die Anleger müssen sich seit 2020 um die korrekte Versteuerung ihrer Totalverluste aus Aktien, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten in ihrer Einkommensteuererklärung selbst kümmern – und die Abgabefrist dafür endet schon am 1. November.
Das steht in den neuen Vorschriften zur Verlustverrechnung. Sie sehen erstmals vor, dass anders als bisher auch Totalverluste aus Aktien überhaupt geltend gemacht werden können. Nämlich bis zu 20.000 Euro pro Jahr. In diese Summe müssen auch Totalverluste aus Optionsscheinen und Hebelzertifikaten eingerechnet werden, die bisher unbegrenzt geltend gemacht werden konnten.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen