Homeoffice und Steuer: Wann gilt mein Heimbüro als Arbeitszimmer?
Was ist für Arbeitnehmer wichtig, wenn sie das Homeoffice in der Steuererklärung angeben?
Foto: imago images/Westend61Frankfurt. Auch wenn viele Mitarbeiter inzwischen wieder regelmäßig ins Büro kommen müssen, nutzen viele zumindest tagesweise noch die Annehmlichkeiten des Homeoffice. Ein Viertel der Beschäftigten arbeitete 2023 weiterhin zumindest teilweise von zu Hause aus. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamts. Vor der Pandemie waren es laut Ifo-Institut weniger als 15 Prozent.
Vor der Coronapandemie konnte in der Steuererklärung nur ein echtes Arbeitszimmer abgesetzt werden. Die Aufwendungen zählen dabei als Werbungskosten. Werbungskosten wiederum werden vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen, sodass er am Ende weniger Steuern zahlt.
Nur wenige haben ein echtes Arbeitszimmer, das von den Finanzämtern als solches anerkannt wird. Aber auch wer vom Gästezimmer oder Küchentisch tagelang von zu Hause aus schafft, hat höhere Kosten. Heizung, Strom, Wasserverbrauch oder Müllaufkommen nehmen zu. Das hat auch die Politik erkannt und daher die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Wann Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen können, welche Kosten geltend gemacht werden können und was Sie bei der Pendlerpauschale beachten müssen.