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  5. Postgesetz: Was gilt nun für den Einspruch gegen das Finanzamt?

Deutsche PostWas sich durch das Postgesetz bei einem Einspruch ändert

Wer dem Finanzamt oder einer anderen Behörde widersprechen will, muss Fristen beachten. Welche Veränderungen die Neuregelung des Postgesetzes dabei bringt.Katharina Schneider 16.07.2024 - 15:10 Uhr Artikel anhören
Postbote: Ab 2025 bekommt die Post mehr Zeit für die Briefzustellung. Foto: dpa

Frankfurt. Jetzt ist es offiziell: Ab Januar 2025 darf sich die Post beim Zustellen von Briefen mehr Zeit lassen. Möglich wird das durch das Postmodernisierungsgesetz, dem am Freitag nach dem Bundestag auch der Bundesrat zugestimmt hat.

Für Verbraucher bedeutet das eine längere Wartezeit auf ihre Briefe. Wichtig ist die Änderung aber auch immer dann, wenn sie der Entscheidung einer Behörde widersprechen wollen und dafür eine Frist einhalten müssen.

Aktuell müssen mindestens 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten. Künftig müssen erst am dritten Werktag nach dem Einwurf 95 Prozent der Briefe beim Empfänger sein und am vierten Werktag 99 Prozent.

Die Frage, wann genau ein Brief beim Empfänger ankommt, ist immer dann besonders wichtig, wenn Fristen gewahrt werden müssen. Beispiel Steuererklärung: Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Steuerzahler einen Monat Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen.

„Aktuell gibt es im Steuerrecht in § 122 der Abgabenordnung die sogenannte Dreitagesfiktion. Drei Tage nach Einwurf eines Bescheids gilt dieser als bekannt gegeben“, erläutert Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt).

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