Steuerberater-Kosten: So viel kostet ein Steuerberater im Jahr 2024
Trotz zunehmender Digitalisierung setzen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf persönliche Beratung.
Foto: ImagoNicht jeder weiß Bescheid über Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Und doch schlagen sich einige Arbeitnehmer oder Selbstständige einmal im Jahr mit einer Steuererklärung herum. Spätestens dann liebäugeln viele mit einem Steuerberater, um sich das komplizierte deutsche Steuerrecht zu ersparen.
Weiterer Vorteil: Wer die Hilfe des Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat länger Zeit, um die Steuererklärung abzugeben. Für das Steuerjahr 2022 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024.
Lange Zeit besteht über den Steuerberater auch noch für die Erklärungen zu den Jahren 2023 und 2024. Für das nun zurückliegende Jahr 2023 endet die Frist am 2. Juni 2025. Die Erklärung für das Steuerjahr 2024 muss über den Steuerberater sogar erst am 30. April 2026 eingereicht werden. Wer alles selbst erledigt, hat für das Jahr 2023 nur bis zum 2. September 2024 Zeit. Für das Steuerjahr 2024 gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2025.
Doch was kostet so ein Experte? Wann lohnt es sich, zum Profi zu gehen?
Wann benötigen Sie einen Steuerberater?
Eigentlich brauchen die meisten angestellten Arbeitnehmer keinen Steuerberater. Sie können ihre Steuererklärung recht unkompliziert selbst erledigen. Das Programm „Elster“ der Finanzverwaltung oder eine Steuer-Software helfen dabei. Das gilt vor allem für diejenigen, die neben ihrem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte beziehen.
In einigen Fällen ist es dagegen besser, wenn sich ein Profi der Steuererklärung annimmt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es unterschiedliche Einkunftsarten gibt, etwa aus einer Selbstständigkeit, aus (ausländischen) Kapitalerträgen oder Steuersparmodellen sowie Vermietung und Verpachtung. Auch ganz spezielle Fälle erfordern das Wissen eines Steuerexperten.
Dazu zählen Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten (auch teilweise), Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in einem angrenzenden Land oder Erbfälle. Auch die eigene Solaranlage auf dem Dach kann eine Steuererklärung verkomplizieren.
Welche Alternativen zum Steuerberater gibt es?
Wer den Gang zum Steuerberater scheut, kann sich an die Lohnsteuerhilfe wenden. Diese berät Angestellte, Rentner und Pensionäre. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein. Diese kostet pro Jahr im Durchschnitt rund 150 Euro. 100 Euro davon sind als Steuerberatungskosten wiederum absetzbar (BStBl 2008 I S. 256).
Der Verein erstellt die Steuererklärung, übermittelt sie dem Finanzamt und übernimmt auch noch jede weitere Korrespondenz mit der Behörde. Auch bei einem Einspruch gegen den Bescheid oder einer Klage unterstützt die Lohnsteuerhilfe.
Die Lohnsteuerhilfe darf laut dem Steuerberatungsgesetz (§13ff) beraten, wenn es sich um Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit,
Renten und Pensionen und/oder
Unterhaltszahlungen
handelt.
Bei Einkommen aus:
Kapitalvermögen (sofern nicht durch Abgeltungssteuer erfasst),
Vermietung und Verpachtung oder
Privaten Veräußerungen (Spekulationsgeschäften)
dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten zusammen nicht höher sein als 18.000 Euro (Alleinstehende), beziehungsweise 36.000 Euro (zusammenveranlagte Verheiratete). Freiberufler und Gewerbetreibende bleiben also außen vor. Wollen oder können sie ihre Steuer nicht selbst erledigen, bleibt nur der Gang zum Steuerberater.
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Was macht ein Steuerberater?
Steuerberater unterstützen Angestellte, Selbstständige und Unternehmen in ihren Steuerangelegenheiten. Im Einzelnen übernehmen sie folgende Aufgaben:
- Einkommensteuererklärung erstellen
- Ausrechnen von und Beratung zu Sozialversicherungsbeiträgen
- Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Gewerbesteuererklärung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Jahresbilanz
- Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Finanzbuchhaltung
- Liquiditätsplanung
- Beratung bei Erb- oder Schenkungsfällen
- Bescheidprüfungen
- Steuerrechtliche Einspruchsverfahren
Wie finde ich den richtigen Steuerberater?
Neben den Websites der Kanzleien hilft in der Regel ein Erstgespräch bei der Wahl des Steuerberaters weiter, um erste Fachfragen und individuelle Gegebenheiten zu klären.
Einige Steuerberater haben sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert, zum Beispiel Landwirte, Handwerker, Freiberufler oder Mediziner. Andere legen ihren Schwerpunkt auf bestimmte Rechtsformen wie Genossenschaften, sind Experten bei Erbschaften und Schenkungen oder im internationalen Steuerrecht.
Wer ohne Empfehlungen auf die Suche nach einem Steuerberater gehen will, für den hat die Bundessteuerberaterkammer einen Suchservice eingerichtet. Hier lassen sich Spezialisten für bestimmte Fachgebiete oder nach Postleitzahlen finden, rund 15.000 Kanzleien sind dort gelistet.
Auch die Steuerberatergenossenschaft Datev bietet einen Suchdienst an. Auf Smartexperts.de präsentieren sich Datev-Mitglieder mit ihrem Angebotsprofil. Hier ist die Suche nach Ort und Themengebiet ebenfalls möglich.
Wie hoch sind die Kosten für einen Steuerberater?
Die Kosten für Steuerberater sind in der Vergütungsordnung für Steuerberater (StBVV) geregelt. Dabei gibt es Bandbreiten, in denen der Steuerberater seine Gebühren festlegen kann. Ein Faktor bestimmt die endgültige Höhe der Steuerberaterkosten. Entsteht dem Experten ein höherer Aufwand, etwa durch zusätzliche Dokumentation oder Sortieren von Unterlagen, steigt dieser Faktor. Das kommt vor allem bei Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen vor.
Die konkreten Kosten werden also so bestimmt: Grundgebühr x Faktor. Dabei haben unterschiedliche Tätigkeiten unterschiedliche Bandbreiten und unterschiedliche Tabellen als Grundlage.
Beispiele für Gebühren für Steuerberatungsleistungen nach StBVV:
Auch die Kosten für Besprechungen oder die Teilnahme an Prüfungen sind in der Tabelle A geregelt. Für Vorarbeiten oder die Prüfung des Steuerbescheids erhält der Steuerberater eine Zeitgebühr.
Beispiel: Kosten für eine Steuererklärung mit Einnahmen aus selbstständiger Arbeit von mehr als 30.000 Euro
Zunächst fertigt der Steuerberater eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Die volle Gebühr nach Tabelle B wären 203 Euro. Der Steuerberater darf 5/10 bis 30/10 davon berechnen. Bei einem mittleren Aufwand werden also etwa 17,5/10 fällig, das sind 345,10 Euro. Hinzu kommt die Einkommensteuererklärung über die Einkünfte. Hier beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A derzeit 892 Euro. 1/10 bis 6/10 Kosten darf der Steuerberater ansetzen. Bei einem ebenfalls mittleren Aufwand kommen hier 3,5/10, also 267,60 Euro zusammen.
Insgesamt zahlt der Klient Kosten für
- die Einkommensermittlung und
- seine Steuererklärung.
In Summe sind das in diesem Beispiel 612,70 Euro. Darin enthalten sind noch keine Kosten für eine Umsatzsteuererklärung. Allerdings hat jeder ein Stück weit Einfluss auf die Höhe der Kosten. Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen sind, desto weniger Arbeit hat der Steuerberater und desto geringer fällt der Faktor – und damit die Rechnung – aus. Wer im Vorfeld eine Einschätzung will, welche Kosten ungefähr anfallen, kann den Steuerberatervergütungsrechner von Cyberlab annäherungsweise ausrechnen.
Trotz zunehmender Digitalisierung setzen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf persönliche Beratung.
Foto: dpa Picture-Alliance / zerocreativesWas muss auf der Rechnung für die Steuerberatung stehen?
Die Rechnung des Steuerberaters sollte die Gebühren (Grundgebühr und Faktor) für die einzelnen Positionen auflisten. Auch die Auslagen und die angewandten Vorschriften sollten aufgeführt sein. Gebühren, die nach Zeit abgerechnet werden, sollten den Stundensatz und die aufgewendete Zeit sowie die Art der Tätigkeit umfassen. Grundsätzlich sollte auch erkennbar sein, nach welcher Gebührenverordnung derzeit abgerechnet wird. Heraus kommt eine Nettosumme, der die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
Für ihre Tätigkeit rechnen Steuerberater üblicherweise nach einem mittleren Faktor ab. Dies ist der Berufsgruppe rechtlich auch in aller Regel erlaubt. Natürlich steht es Steuerberatern offen, auch nach einem geringeren Satz abzurechnen. Wird allerdings ein höherer Satz gewählt, muss das in jedem Einzelfall begründbar sein.
Sind Steuerberater teurer geworden?
Zum 1. Juli 2020 gab es eine umfassende Veränderung der Steuerberatervergütungsverordnung. (Aktuell gilt eine in wenigen Details abgeänderte Fassung vom 10. Juni 2022.) Die brachte eine Erhöhung der Wertgebühren um rund zwölf Prozent mit sich. Steuerberater können damit nicht nur für eine durchschnittliche Tätigkeit mehr Grundgebühr abrechnen, sondern sind durch die Veränderung sogar dazu verpflichtet.
Haben Steuerpflichtige also zuletzt mehr Geld für ihre Steuerberatung bezahlt, kann das sowohl der neuen Verordnung geschuldet sein als auch einem entstandenen Mehraufwand. Eine Veränderung der Preisstrukturen innerhalb der Kanzlei ist ebenfalls denkbar. Etwa durch Inflation oder die gestiegenen Energiekosten. Das zeigt sich, wenn ein Steuerberater zuvor nach einem niedrigeren als dem mittleren Faktor abgerechnet hat, nun aber mehr Geld verlangt. Dann empfiehlt sich ein genauerer Blick auf die Rechnung. Bleiben die Hintergründe der Erhöhung unklar, bringt die persönliche Nachfrage oft Klarheit.
Dieser Artikel erschien bereits am 18.01.2023. Er wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.