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SteuernGrößere Wohnung fürs Homeoffice? Lässt sich nicht absetzen

Dient ein Umzug der erstmaligen Einrichtung eines Arbeitszimmers, zählt das nicht als berufsbedingter Umzug. Die Kosten können daher nicht abgesetzt werden. Das entschied der BFH.Martina Schäfer 06.06.2025 - 04:12 Uhr Artikel anhören
Mitarbeiterin im Homeoffice: Die Einrichtung des Heimarbeitsplatzes ist abhängig von persönlichen Vorlieben. Foto: www.imago-images.de

Berlin. Arbeiten im Homeoffice – für viele Menschen zählt die Möglichkeit dafür inzwischen zu den entscheidenden Kriterien, wenn sie sich für eine Arbeitsstelle entscheiden. Voraussetzung für eine effektive Tätigkeit von zu Hause aus ist jedoch, dass die Wohnsituation ausreichend Platz für einen geeigneten Arbeitsplatz bietet. Ist dies nicht der Fall, entscheiden sich manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Umzug.

Verständlich, dass sie die damit verbundenen Aufwendungen dann gern als Werbungskosten geltend machen möchten. Das Finanzamt bewertet die berufliche Veranlassung jedoch anders.

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