Votum: Der Staat behindert die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer
München. Allerorten liest und spürt man: Es fehlt an Arbeitskräften. Seit Jahren, Jahrzehnten hört man von Reisen ganzer Politikerkohorten aller Couleur nach Kanada, um das dort zur Anwerbung praktizierte, angeblich vorbildhafte Punktesystem zu ergründen.
Migration wird für den Arbeitsmarkt als zwingend notwendig erachtet. Dessen Nöte kontrastieren indes mit der beständigen Absenkung der Regelarbeitszeit. Dieser Absenkung steht wiederum die jüngste Statistik der Bundesagentur für Arbeit entgegen, wonach sich die Zahl der Menschen in Deutschland, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer Arbeit nachgehen, in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 40 Prozent erhöht hat.
Das mag Gründe unterschiedlichster Art haben: die Freude an der Arbeit, die Verantwortung und der Wille, Fachwissen „zurückzugeben“, auch der schlichte Wunsch nach Zuverdienst.
Verlorener Zuschuss
Sicher ist allerdings: Das Steuerrecht befördert solche Gelüste und Notwendigkeiten nicht. Und das Sozialversicherungsrecht tut das noch weniger. Denn die Arbeitgeber bleiben in der Pflicht. Sie müssen für die weiterbeschäftigten Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung leisten, obschon deren Leistungen den kraft Alters „ausfinanzierten“ Personen nicht mehr zugutekommen.
Die Beitragszahlungen sind letzten Endes ein verlorener Zuschuss an die Rentenkassen und wirken im Ergebnis als kaschierte Steuern.
Dietmar Gosch war Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof. Der Rechtsanwalt und Steuerberater ist geschäftsführender Partner der WTS GmbH in München und Autor der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Der Steuerberater“.