Votum: Hohe Maßstäbe für grüne Werbeaussagen sind richtig
Frankfurt. Der europäische Gesetzgeber verstärkt seine Bemühungen gegen das sogenannte „Greenwashing“, also den Versuch von Unternehmen, sich über Werbung im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz besser darzustellen, als sie wirklich sind.
Sehr konkrete Züge nimmt das Vorhaben in der von EU-Parlament und EU-Rat beschlossenen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und der noch im Entwurfsstadium befindlichen Richtlinie über Umweltaussagen, der „Green Claims Directive“, an. Die Festlegung von Regeln in diesem Bereich ist alternativlos, und einheitliche Regeln für den EU-Raum erleichtern grundsätzlich die Rechtsanwendung in der Praxis.
Warum allerdings wieder verschiedene Regularien entwickelt werden, statt Definitionen, Anordnungen und Haftungsfragen in einer kompakten Richtlinie festzuhalten, ist nur mit Kompetenzgerangel zu erklären – wirklich sinnvoll ist das nicht.
Greenwashing: Hohe Anforderungen an Unternehmen
Die Umsetzung in deutsches Recht wird wohl im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfolgen. Immerhin dürften Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen künftig eine größere Planungssicherheit haben – der stehen allerdings erneut ein Zuwachs an bürokratischem Aufwand und intensive Prüfpflichten gegenüber.
Und es gibt quasi eine Beweislastumkehr, sie müssen nachweisen können, dass „grüne Aussagen“ ihre Richtigkeit haben. Die Anforderungen werden hoch sein. Aber nur hohe Maßstäbe führen dazu, dass via erlaubter Kommunikation Maßnahmen mit spürbar positiver Auswirkung auf Umwelt und Klima belohnt werden.
Alexander Pradka ist Assessor juris und leitender Redakteur der Fachzeitschrift „In-house Counsel“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.