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EinschulungSchulanfang und Finanzen: Was Eltern in Sachen Geld jetzt regeln sollten

Mit der Einschulung ihrer Kinder denken Eltern oft darüber nach, wie Kinder den Umgang mit Geld lernen und welcher Versicherungsschutz notwendig ist. Wichtig sind dabei vier Themen. Anke Rezmer, Susanne Schier 15.08.2020 - 13:05 Uhr

Ein regelmäßiges Taschengeld fördert die Selbstständigkeit von Schulkindern.

Foto: obs

Frankfurt. Wenn nach den Sommerferien für viele Abc-Schützen die Schule losgeht, bedeutet das für Familien häufig eine große Umstellung. Für die Kinder beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der häufig mit einem Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit verbunden ist. Viele Eltern beginnen dann, sich auch darüber Gedanken zu machen, wie ihr Kind den Umgang mit Geld lernen kann und welcher Versicherungsschutz notwendig ist.

„Die Einschulung ist ein guter Anlass dafür“, bekräftigt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale in Bremen. Wichtig sind dabei die Themen Taschengeld, eigenes Konto, Sparen und Versicherungen.

Taschengeld

Häufig bekommen Kinder ab der ersten Klasse ihr erstes eigenes Taschengeld. Das ist wichtig, damit sich die Kinder eigene Wünsche wie ein Eis oder ein kleineres Spielzeug auch selbst erfüllen können – und dabei lernen, welchen materiellen Wert die Dinge haben. Manche Kinder werden das Geld sofort ausgeben, andere wiederum sparen für einen größeren Wunsch. Wichtig sei, rät der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in einem Blogbeitrag, dass das Taschengeld dem Kind zur freien Verfügung steht: Nur so lerne es selbst, dass es sich nur etwas kaufen kann, wenn noch Geld übrig ist.

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat für den Direktversicherer Cosmos Direkt untersucht, wie es Eltern im Jahr 2020 mit dem Taschengeld halten: Im Durchschnitt bekommen sechs- bis neunjährige Mädchen und Jungen 3,30 Euro pro Woche beziehungsweise 14,30 Euro pro Monat. 45 Prozent der Kinder haben aber kein eigenes Geld zur Verfügung.

Das Bundesfamilienministerium empfiehlt: Sechsjährige Kinder sollten einen bis 1,50 Euro pro Woche bekommen. Geld sollte nicht als Belohnung oder Bestrafung für Schulnoten dienen, sondern zuverlässig gezahlt werden. Gut ist, Taschengeld bis zum Alter von neun Jahren wöchentlich auszuzahlen – also innerhalb eines Zeitrahmens, den diese Kinder schon relativ gut überblicken können.

Eigenes Konto

Ein eigenes Taschengeldkonto empfehlen Verbraucherschützer erst bei Jugendlichen ab einem Alter von etwa 13 oder 14 Jahren. Ein solches Konto wird auf Guthabenbasis geführt, kann also nicht überzogen werden. Manche Banken bieten spezielle Konditionen, mitunter sogar noch etwas Zinsen für Guthaben, um die jungen Kunden früh zu binden.

Bei der größten deutschen Sparkasse, der Hamburger Sparkasse, bekommen Kinder bis zu 14 Jahren auf dem Haspa Mäuse Konto zum Beispiel bis zu einer Summe von 500 Euro zwei Prozent Zinsen im Jahr, für höhere Beträge aber nur noch 0,01 Prozent. Außerdem können Kinder ab sieben Jahren mit einer Geldkarte mit Bild Taschengeldbeträge abheben, wenn die Eltern einverstanden sind.

Wer auch schon in jüngeren Jahren größere Geldbeträge für das Kind auf einem Konto parken will, etwa einem Tagesgeldkonto, sollte sich überlegen, ob er das Geld in eigenem Namen oder auf den Namen des Kindes anlegt. Beides hat Vor- und Nachteile: Bei einer Anlage auf den Namen der Eltern können diese auch noch entscheiden, was mit dem Geld passiert, wenn das Kind volljährig ist. Wird aber ein Elternteil zum Pflegefall, muss das Ersparte für die Pflege eingesetzt werden, wenn es nicht auf den Namen des Kindes lautet.

Eine Anlage im Namen des Kindes verführt Eltern generell nicht dazu, das Geld für sich auszugeben. Bei größeren Beträgen müssen Eltern auf Steuerfreibeträge achten: Jede Person hat einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte in Höhe von 801 Euro pro Jahr.

Sparpläne

Viele Eltern und Großeltern wollen regelmäßig für ihren Nachwuchs sparen. Möglich ist dies über Bank- oder über Fondssparpläne. Banksparpläne gelten als relativ sicher, bringen aber in der anhaltenden Phase rekordtiefer Zinsen kaum Ertrag. Wenn der Anlagehorizont relativ lang ist, bietet sich je nach Geschmack ein aktiv gemanagter Fonds- oder ein preiswerterer ETF-Sparplan auf Aktienindizes wie den Dax oder den Weltaktienindex MSCI World an.

Anleger profitieren von Renditechancen der Aktienmärkte, über lange Zeiträume ist das Risiko von Verlusten relativ gering. Daten des Verbands börsennotierter Firmen, des Deutschen Aktieninstituts (DAI), zeigen, dass Anleger in den vergangenen 50 Jahren jeweils über 20 Jahre hinweg mit dem Dax eine durchschnittliche Rendite von 8,9 Prozent im Jahr erzielen konnten. Im schlechtesten Fall lag die jährliche Rendite bei 4,7 Prozent, im besten bei 16,1 Prozent.

Depots bekommen Kinder und Jugendliche oft kostenlos bei Banken – um den Nachwuchs für sich zu gewinnen. Viele Direktbanken und Broker bieten generell kostenlose Depots an, wie die Comdirect, ING und Consorsbank, S-Broker oder Trade Republic.

Versicherungsschutz

Beim Thema Versicherung sollten die Eltern zunächst ihre eigenen Policen prüfen: „Nur wenn die Eltern gut abgesichert sind, sind auch die Knirpse versorgt“, mahnt Verbraucherschützerin Oelmann. Neben der Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung und der Absicherung des Todesfalls der Eltern über eine Risikolebensversicherung geht es vor allem um die private Haftpflichtversicherung. Bei Familientarifen der privaten Haftpflichtversicherung sind die Kinder mitversichert.

Dabei raten Verbraucherschützer zu „Tarifen, die auch Schäden abdecken, die deliktunfähige Kinder bei Dritten verursacht haben – zumindest bis zu einer Höhe von 20.000 Euro“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn Jahren gelten als deliktunfähig. Sie können nicht für Schäden haftbar gemacht werden.

Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden, wollen die meisten Eltern, dass Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, dennoch von der Versicherung beglichen werden. Die vereinbarte Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte dem BdV zufolge mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Auch bei der Krankenversicherung sind Kinder in vielen Fällen bei ihren Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die für Kinder beitragsfreie Familienversicherung. In der Privatversicherung müssen Kinder beitragspflichtig mitversichert werden.

Darüber hinaus raten Verbraucherschützer dringend zum Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung, mindestens aber einer Unfallversicherung. Auf dem Schulweg sind Kinder zwar über die gesetzliche Unfallversicherung im Fall eines Unfalls abgesichert. „Aber die meisten Unfälle passieren beim Herumtoben in der Freizeit“, ist Oelmanns Erfahrung. Den besten Schutz für Kinder bietet eine Invaliditätspolice. Diese zahlt bei Invalidität in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit.

Die Versicherung ist deshalb wichtig, da die Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass Kinder wegen einer Krankheit invalide werden und nicht wegen eines Unfalls. Im Schadensfall erhalten Versicherte eine lebenslange Rente.

Allerdings sind diese Policen nicht günstig – mehr als 500 Euro Beitrag pro Jahr und Kind sind keine Seltenheit. Eltern, die sich die Beiträge nicht leisten können oder wollen, sollten wenigstens über eine Unfallversicherung nachdenken, meint Oelmann. Diese zahlt einen Einmalbetrag, wenn nach einem Unfall des Kindes dauerhafte Schäden zurückbleiben. Verbraucherschützer empfehlen eine Grundsumme von mindestens 200.000 Euro und eine Progression von 225 bis 300 Prozent, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. Auch sollte eine Invaliditätsrente in Höhe von mindestens 1000 Euro monatlich vereinbart werden.

Für Kinder ab etwa zehn Jahren können Eltern auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das klingt kurios, kann aber durchaus Sinn machen. Denn Kinder haben in dem Alter oft noch keine erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und erhalten einen relativ günstigen Tarif. Versichert wird der gegenwärtige Zustand ohne Angabe eines Berufs.

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Von anderen Versicherungen raten Verbraucherschützer dagegen ab: Für unnötig hält Oelmann eine Schulunfähigkeitsversicherung, die zahlt, wenn ein Kind nicht in die Schule gehen kann. Doch selbst, wenn ein Kind nach einem Unfall querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitze, zahlten viele Versicherer nicht mehr mit dem Argument, dass das Kind schulfähig sei, sagt sie.

Auch von Ausbildungsversicherungen, die in der Regel eine Geldanlage für das Kind mit einer finanziellen Absicherung für den Fall des Todes der Eltern kombinieren, halten Verbraucherschützer wenig. Das Sparen und das Versichern sollte stets getrennt werden, ist Oelmanns Erfahrung: Das gilt für Kinder, aber auch generell – denn Kombi-Produkte enthalten oft Anlagen mit geringen Renditechancen und schlechten Versicherungen.

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