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RenteDeswegen lohnt sich ein Hinzuverdienst im Ruhestand

Wer auch in Rente einen Nebenverdienst will, hat dank Fachkräftemangel beste Chancen. Was es zu beachten gilt, damit dabei möglichst viel Geld übrig bleibt.Markus Hinterberger 31.07.2023 - 15:52 Uhr Artikel anhören

Mit einem Trick lässt sich die Rente monatlich aufbessern, ohne Steuern zu zahlen: Dazu kombiniert man einen für den Beschäftigten steuerfreien Minijob mit einer Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale.

Foto: mauritius images / Maskot

München. Das Ende des Arbeitslebens ist für die meisten Menschen einer der tiefsten Einschnitte im Leben. Für viele klingt die Vorstellung, nie mehr arbeiten zu müssen, zunächst paradiesisch. Doch nach der anfänglichen Euphorie kommt die Frage, wie die Tage, die bislang durch den Job bestimmt waren, ausgefüllt werden können.

„Nicht zuletzt dieser Gedanke sorgt dafür, dass viele Menschen im Ruhestand weiterarbeiten“, sagt Uwe-Matthias Müller vom Bundesverband Initiative 50plus. Er unterteilt die „Unruheständler“ in zwei Gruppen: Die einen müssen weiterarbeiten, um sich das Leben im Alter leisten zu können. Die anderen machen weiter, um eine sinnstiftende Beschäftigung zu haben.

Um beide werde sich, so Müller, noch zu wenig gekümmert: „Politiker, aber auch Unternehmen haben noch nicht wirklich erkannt, dass unsere Gesellschaft altert.“ Müller setzt sich dafür ein, dass der Wert älterer Berufstätiger stärker erkannt wird.

Hinzuverdienst: Arbeitende Rentner könnten Fachkräftemangel lösen

Die gute Nachricht: Wer künftig auch nach dem Renteneintritt arbeiten will oder muss, findet dafür Bedingungen vor, die wohl noch nie so gut waren. Nach den Worten des Rentenexperten Bert Rürup werden in den kommenden zehn Jahren rund vier Millionen Menschen den deutschen Arbeitsmarkt verlassen.

Die Jahrgänge, die demnächst das Rentenalter erreichen, sind viel größer als jene, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten. „Diese Babyboomer könnten nicht einmal durch enorme Zuwanderung aus dem Ausland ersetzt werden“, sagt der ehemalige Wirtschaftsweise Rürup.

50plus-Vorstand Müller ist sich sicher: Die vielen Millionen der künftigen Ruheständler können das Problem lösen, wenn sie einfach freiwillig weiterarbeiten.

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, kann beliebig viel dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze des Jahrgangs 1958 liegt bei 66 Jahren und für alle ab 1964 Geborenen bei 67. „Diese Menschen können gleichzeitig arbeiten und ihre gesetzliche Rente beziehen“, so Müller.

Arbeitnehmerbeiträge in die Rentenversicherung können sie weiterhin leisten, müssen es aber nicht. Der Arbeitgeber muss aber für seine Beschäftigten im Rentenalter in jedem Fall weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Arbeitende Rentner, die freiwillig weiter in die Rentenkasse einzahlen, können dadurch ihre Rente aufstocken. Der Monatsbeitrag für das Jahr 2023 liegt bei mindestens 96,72 Euro und höchstens 1357,80 Euro.

Wie sich das auswirkt, illustriert ein Bespiel der Deutschen Rentenversicherung: Wer im Dezember 2022 die Regelaltersgrenze erreicht hat und vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 neben der Rente ein monatliches Arbeitseinkommen in Höhe des halben Durchschnittsverdiensts, momentan sind das 1797,59 Euro, erzielt hat, bekommt ab dem 1. Juli 2024 monatlich eine um 19,63 Euro höhere Rente – bis an sein Lebensende.

Nebenverdienst in Rente ist selten steuerfrei

Wer im Ruhestand arbeitet, muss auf sein Arbeitseinkommen allerdings auch weiterhin Steuern zahlen. Die Freibeträge, unterhalb derer diese Steuerpflicht entfällt, sind sehr niedrig.

Rentnerinnen und Rentner müssen auch ohne Arbeitseinkünfte eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete übersteigt.

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Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. Alle, die ab 2040 in Rente gehen, müssen ihr Altersgeld komplett versteuern. Bis dahin steigt der zu versteuernde Anteil jedes Jahr um ein Prozent an.

840
Euro
können Rentnerinnen und Rentner monatlich steuerfrei mit einem Trick zu ihrer Rente dazu verdienen.

Rentner, die in diesem Jahr in Rente gehen, müssen 83 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern. Arbeitseinkommen in der Rentenphase bleiben nur steuerfrei, wenn der Rentner mit all seinen Einkünften (also inklusive der gesetzlichen Rente) unter dem Grundfreibetrag liegt.

Mit einem Trick lässt sich die Rente jedoch um bis zu 840 Euro monatlich aufbessern, ohne Steuern zu zahlen: Dazu kombiniert man einen für den Beschäftigten steuerfreien Minijob (Maximalverdienst 520 Euro im Monat) mit einer Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer im Rahmen der Übungsleiterpauschale. Maximal weitere 250 Euro pro Monat lassen sich so brutto für netto verdienen.

Auch ein Ehrenamt darf zusätzlich mit 70 Euro im Monat steuerfrei vergütet werden. Macht insgesamt 840 Euro pro Monat.

Die Gruppe derer, die bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, um dann doch wieder zu arbeiten, hat einiges mehr zu beachten: So müssen alle, die vorzeitig ihre gesetzliche Rente beziehen wollen, Abschläge bei ihren staatlichen Altersbezügen hinnehmen.

Laut Rentenversicherung können Menschen, die früher aus dem Job raus wollen, ihre Rentenabschläge auch ausgleichen, indem sie bereits während des regulären Erwerbslebens freiwillig zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

Foto: mauritius images / Mint Images Ltd.

Daher kann es sinnvoll sein, auch bei vorgezogenem Ruhestand freiwillig weiter in die Rentenkasse einzuzahlen, um dann beim tatsächlichen Renteneintritt die volle Rente zu bekommen. Die jeweiligen Rentenversicherungsträger können Interessierten ausrechnen, ob und wann sich der Ausstieg lohnt.

Erste Informationen gibt es unter www.deutsche-renten-versicherung.de. Es lohnt sich, etwas Geduld zu haben, mitunter kann es Wochen dauern, bis ein Termin frei ist.

Oft sinnvoll: Bei Rente mit 63 freiwillig Beiträge nachzahlen

Laut Rentenversicherung können Menschen, die früher aus dem Job raus wollen, ihre Rentenabschläge auch ausgleichen, indem sie bereits während des regulären Erwerbslebens freiwillig zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Auf diese Weise bekommen sie unter Umständen früher die volle Rente – auch wenn sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Angehende Betriebsrentner sollten zudem noch mit ihrem Arbeitgeber Rücksprache halten, ob und wie sich der vorzeitige Ausstieg auf diese Rente auswirkt.

Wer seine Rente vorgezogen hat und dann wieder arbeitet, muss wiederum bis zur Regelaltersgrenze in die Rentenkasse einzahlen. Wie viel er oder sie verdient, spielt dabei seit Jahresanfang keine Rolle mehr. Mit dem Ende der sogenannten Zuverdienstgrenzen, die es bislang für Frührentner gab, will de Bundesregierung dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Bei den Rentenbeiträgen gilt auch für Rentner die Beitragsbemessungsgrenze.

Hinzuverdienst in Rente: Rente auszahlen lassen und weiterarbeiten

Neben der Frührente gibt es auch die Möglichkeit, später in Rente zu gehen als vorgesehen. Für jeden Monat, den eine Person über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet und auf die gesetzliche Rente verzichtet, bekommt sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wer also ein Jahr später in Rente geht, bekommt sechs Prozent mehr Rente. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind, nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, nicht mehr fällig.

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Was gut klingt, lohnt sich allerdings nur für Menschen mit einer kleinen Rente, die sehr alt werden. Ein Beispiel: Eine Rentnerin hat Anspruch auf 1000 Euro Rente im Monat, kann diese durch ein Jahr länger arbeiten auf 1060 Euro steigern.

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Gleichzeitig entgehen der Rentnerin für das eine Jahr aber Rentenzahlungen von 12.000 Euro. Es dauert 16 Jahre und acht Monate, bis die neue höhere Rente diese 12.000 Euro ausgeglichen hat. Dann ist die Seniorin aber bereits über 80 Jahre alt. In der Regel lohnt es sich eher, die Rentenzahlungen spätestens mit der Regelaltersgrenze beginnen zu lassen und parallel weiterzuarbeiten.

Erstpublikation: 05.04.2023, 19:30 Uhr.

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