Betriebsrenten: Viele Firmen drücken sich um Inflationsausgleich
Bezieher von Betriebsrente sollten sich den Rentenbescheid genau anschauen - es könnte sich lohnen.
Foto: dpaWiesbaden. Gut acht Millionen Ruheständler in Deutschland können sich über eine schöne Betriebsrente freuen. Der Großteil von ihnen kriegt allerdings zu wenig Geld, oft seit vielen Jahren schon, wie Karlheinz Große, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands der Betriebsrentner (BVB) in Wiesbaden, betont.
Dabei hätten sie eigentlich Anspruch auf einen regelmäßigen Inflationsausgleich. So sieht es das Betriebsrentengesetz, §16, vor. Ist die Überweisung von der früheren Firma seit 2009 unverändert, müsste sie laut Statistischem Bundesamt dieses Jahr um etwa fünf Prozent steigen.
Doch freiwillig und unaufgefordert zahlen nur die wenigsten Ex-Arbeitgeber mehr. Laut Gesetz müssen Unternehmen zwar alle drei Jahren prüfen, ob die Betriebsrenten von Alt-Kollegen erhöht werden müssen, damit ihr Wert nicht von steigenden Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird. Das war es dann aber auch.
Gut zwei Drittel der privaten Unternehmen gingen dann auf Tauchstation, um Zusatzausgaben zu vermeiden, erklärt Große. Selbst renommierte Weltfirmen nutzten die Ahnungslosigkeit der Ruheständler und übten sich stillschweigend in Nullrunden.
Nur die Senioren, die aktiv einen Aufschlag einfordern und auf ihr Recht pochen, kriegen in der Regel auch mehr Geld. Denn: Die Rentenanpassung ist eine sogenannte Holschuld, wie Fachmann Große erklärt. „Jeder Betroffene muss sich selbst kümmern und den früheren Arbeitgeber nachrechnen lassen“, ermuntert er zum Handeln. „Automatisch gibt es kein Plus, trotz eindeutiger Rechtslage.“
Wer hartnäckig mehr Geld verlangt, habe „ziemlich gute Chancen auf Erfolg“, hat auch Michael Henn beobachtet, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte in Stuttgart. Doch nur circa fünf bis zehn Prozent der Betriebsrentner packe die Chance tatsächlich auch beim Schopf, schätzt Große. Es gebe sogar die Möglichkeit, Rentenerhöhungen noch zehn bis 15 Jahre rückwirkend durchzukämpfen. Doch die Materie sei kompliziert, Beratung tue not, erklärt der Rentenfachmann.
Wer seit 2009 oder noch länger immer die gleiche Summe überwiesen bekommt, sollte den früheren Betrieb schriftlich zur Rentenerhöhung auffordern, raten auch die Experten von „Finanztest“. Zum Hintergrund: Angepasst werden kann in vier Varianten. Entweder packt die Ex-Firma alle drei Jahre den Teuerungsausgleich auf die zugesagte Summe drauf. Die Werte kommen vom Statistischen Bundesamt. Oder sie erhöht alternativ die Rente um den Betrag, der der Steigerung der Nettolöhne der noch aktiv Beschäftigten im Unternehmen entspricht.
Wird die Betriebsrente über eine Direktversicherung oder Pensionskasse abgewickelt, können auch erwirtschaftete Überschüsse jährlich rentenerhöhend gutgeschrieben werden. Seit 1999 hat eine Firma zudem die Wahl, neuen Werksrentnern automatisch jährlich ein Prozent mehr zu zahlen.
Selten sei eine Steigerung von Betriebsrenten von vornherein vom Arbeitgeber ausgeschlossen worden, berichtet Große. Nur wenn es keine sogenannte Dynamisierung gibt, muss sich der Ruheständler immer mit der gleichen Überweisung bescheiden. Auch Rentner von Pleitefirmen können nicht auf mehr Geld hoffen Zwtl.: „Nicht ins Bockshorn jagen lassen“ Verweigern kann eine Firma den eingeforderten Inflationsausgleich nur bei wirtschaftlicher Schieflage, etwa bei hohen Verlusten und Personalabbau. In einer solchen Ausnahmesituation ist es der Firma gestattet, eine Erhöhung für die Betriebsrentner ausfallen zu lassen. „Dass es dem Unternehmen schlecht geht, wie ganz oft argumentiert wird, kann stimmen, muss aber nicht“, so die Erfahrungen Großes.
Kriegen Ruheständler einen ablehnenden Bescheid oder ein äußerst mageres Aufstockungsangebot, wie sehr häufig der Fall, sollten sie dagegen Widerspruch einlegen, empfiehlt der BVB. „Nicht ins Bockshorn jagen lassen“, sagt Große. Im Streitfall ist der Ex-Arbeitgeber in der Beweispflicht. Er muss offen legen, dass es ihm tatsächlich wirtschaftlich nicht gut geht. Wichtig: Verpasst der Betriebsrentner die Dreimonatsfrist zum Widerspruch, gilt das als stillschweigende Zustimmung zur Nullrunde. Reagiert die Firma nicht auf den Widerspruch, bleibt dem Betroffenen nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Der BVB informiert zum Einfordern von Rentenerhöhungen. Beratung und konkrete Unterstützung gibt es jedoch nur für Vereinsmitglieder.