Heizungsgesetz: Diese Punkte sind für Wohnungseigentümer mit Gasetagenheizungen wichtig
Wenn die erste Gastherme im Mehrfamilienhaus irreparabel kaputt geht, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden.
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Foto: HandelsblattDas neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) gilt seit Anfang des Jahres. Durch die kontroverse öffentliche Diskussion über dieses sogenannte Heizungsgesetz dürfte bekannt sein, welche Technologien künftig erlaubt sind. Doch was genau ist zu tun, wenn die erste Heizung im Mehrfamilienhaus kaputtgeht? Und wie sollten sich Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer darauf vorbereiten? Das GEG macht neue Vorgaben zu Fristen und Vorgehen beim Heizungstausch. Wir haben hier zusammengefasst, worauf Wohnungsbesitzer beim Tausch von Gasetagenheizungen achten sollten.
Daten sammeln für das künftige Heizungskonzept der WEG
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger Informationen zu Art, Alter, Funktionstüchtigkeit und Nennwärmeleistung der Gasetagenheizungen abzufragen. Ergänzend muss jeder einzelne Wohnungseigentümer ebenfalls bis Ende 2024 Daten zu seiner Anlage liefern. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Zustand der Heizung, der Leitungen und Heizkörper, zur Reparaturanfälligkeit sowie zu Ausstattungen, um die Effizienz zu steigern.
In aller Regel sammelt die Hausverwaltung all diese Informationen ein. Sie hat dann drei Monate Zeit, um den Eigentümern die Ergebnisse in aufbereiteter Form zur Verfügung zu stellen. Damit liegt der WEG dann eine aktuelle und fundierte Grundlage für die Entscheidung über das künftige Heizungskonzept im Haus vor.