Arbeitsrecht: Corona im Urlaub: Was Arbeitgeber und Mitarbeiter beachten sollten
Wer im Urlaub positiv auf Corona getestet und vom Arzt als arbeitsunfähig erklärt wird, bekommt Urlaubstage gutgeschrieben.
Foto: dpaDüsseldorf. Ob am überfüllten Flughafen oder beim Feiern ohne Hygieneregeln – viele Reisende stecken sich derzeit im Urlaub mit Corona an. Auch Geimpfte sind aktuell nicht so gut wie bei vorherigen Varianten gegen eine Infektion mit der hochansteckenden neuen Omikron-Variante BA.5 geschützt.
Daraus ergeben sich Fragen für die Arbeitswelt. Müssen Mitarbeitende ihren Chef über die Erkrankung im Urlaub informieren? Unter welchen Umständen werden Urlaubstage wieder gutgeschrieben? Tobias Brors, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der bundesweit tätigen Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, beantwortet Angestellten die wichtigsten Fragen:
Corona im Urlaub: Werden die Urlaubstage gutgeschrieben?
Wer krank im Urlaub wird, bekommt alle Krankheitstage grundsätzlich gutgeschrieben. Dafür müssen Angestellte ein entsprechendes Attest beim Arbeitgeber einreichen, ein positiver Coronatest reicht nicht. Wer im Ausland erkrankt, muss sich die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt vor Ort bescheinigen lassen.
Wird Quarantäne ebenfalls gutgeschrieben?
Eine Corona-Quarantäne allein reicht nicht aus, um Urlaubstage zurückzuerhalten, sagt Arbeitsrechtsexperte Brors: „Es handelt sich hierbei um einen Umstand, der in die Risikosphäre des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin fällt.“ Nur wenn vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, werden die Urlaubstage gutgeschrieben.