Arbeitsrecht: Die Homeoffice-Pflicht endet: Muss ich ab dem 1. Juli wieder zurück ins Büro?
Ende Juni läuft die Homeoffice-Pflicht aus.
Foto: Maskot/Getty ImagesDüsseldorf. In allen Lebensbereichen gibt es Lockerungen der Corona-Beschränkungen – auch im Büro. Das Kabinett hat die bis Ende Juni geltende Homeoffice-Pflicht nicht verlängert. Nach Monaten im Dauer-Homeoffice ist nun eine Rückkehr möglich.
Kann der Chef Beschäftigte nun zur Arbeit ins Büro zwingen? Und welche Vorschriften müssen Betriebe erfüllen? Antworten auf drängende Fragen.
Kann mich mein Chef wieder zurück ins Büro beordern?
Grundsätzlich schon. „Durch das Weisungsrecht kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, an welchem Ort der Beschäftigte seine Arbeit erbringen muss – sofern die pandemische Lage es zulässt“, sagt Arbeitsrechtler Tobias Brors von der Düsseldorfer Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es, wenn Beschäftigte in ihrem Arbeitsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen haben oder die Betriebsvereinbarung mobile Arbeit ermöglicht.
Mitarbeiter haben auch dann kein Recht, präventiv zu Hause zu bleiben, wenn sie sich vor einer Infektion fürchten. Wer sich dennoch weigert, zur Arbeit zu kommen, dem drohen eine Abmahnung oder gar die Kündigung, weil es hierzulande bisher kein Recht auf Homeoffice gibt.