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ArbeitsrechtDiensthandy drei Wochen ausschalten? Diese Rechte haben Arbeitnehmer im Urlaub

Darf ich in der Probezeit freinehmen? Wie erreichbar muss ich sein? Was, wenn ich krank werde? Eine Arbeitsrechtlerin beantwortet wichtige Fragen.Marion Koch 30.06.2022 - 17:35 Uhr Quelle: TagesspiegelArtikel anhören

Grundsätzlich steht jedem Beschäftigten Urlaub zu.

Foto: dpa

Berlin. Kann mir mein Chef verbieten, im Sommer Urlaub zu machen? Darf ich in der Probezeit freimachen? Muss ich auf Mallorca erreichbar sein? „Viele Arbeitnehmer meinen, die Antworten auf Fragen wie diese zu kennen, doch manchmal gehen sie dabei von gängigen, aber falschen Annahmen aus“, sagt die Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Jana Wömpner. Hier erklärt sie, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer wirklich haben.

Darf jeder Urlaub nehmen?

Ja, grundsätzlich steht jedem Beschäftigten Urlaub zu. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Auch wer einen neuen Job beginnt und noch in der Probezeit steckt, muss auf freie Tage nicht verzichten. „Man hat zwar erst nach sechs Monaten den kompletten Urlaubsanspruch, aber nach jedem neuen Monat Recht auf je ein Zwölftel des Jahresurlaubs“, erklärt Wömpner. Bei 24 Tagen Jahresurlaub etwa wären das zum 31. März sechs Tage.

Bei Kurzarbeitern gilt: Sie haben ebenso wie alle anderen Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Nur für Kurzarbeiter, die überhaupt nicht arbeiten, kann das anders sein.

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