Gastkommentar: Die EU muss ihre Pläne für den CO2-Grenzausgleich revidieren

Andreas Goldthau (links) ist Direktor der Willy Brandt School of Public Policy und Professor an der Uni Erfurt. Karsten Neuhoff leitet die Abteilung Klimapolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und ist Professor an der TU Berlin.
In Brüssel dreht sich die klimapolitische Diskussion um einen zentralen Begriff: den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Ein CO2-Grenzausgleich, so die sperrige deutsche Übersetzung, soll in der EU eine effektive CO2-Bepreisung für die energieintensive Grundstoffherstellung ermöglichen, ohne dass die Produktionsverlagerung attraktiv wird.
Wird für Importe eine Ausgleichszahlung – manche nennen sie Klimazoll – in Höhe des CO2-Preises erhoben, so ist das Risiko der Verlagerung von Produktion und Emissionen in Drittstaaten gebannt, weil dessen ursprünglicher Grund entfällt.
Die EU-Kommission hat den Grenzausgleich so ausgestaltet, dass zugleich ein Anreiz für die CO2-Bepreisung in Nicht-EU-Ländern entsteht, um Nachteile für die heimische Industrie im internationalen Handel zu umgehen. Im Ergebnis sänken die Emissionen auch außerhalb der EU: zwei Fliegen mit einer Klappe.
Im Ansatz gut gedacht, ist die Umsetzung eines CBAM wie von der EU-Kommission vorgeschlagen jedoch schwierig.
Zwar würden Importe von Gütern aus Drittstaaten in die EU entsprechend ihren spezifischen Emissionen und CO2-Preisen in den Herkunftsstaaten bepreist und damit hinsichtlich der Emissions-Vermeidungskosten den in der EU produzierten Gütern gleichgestellt.





