Gastkommentar: Wir sollten prüfen, ob Impfverweigerer den Versicherungsschutz bei einer Corona-Erkrankung verlieren

Michael Hüther ist Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.
Die Neuinfektionszahlen halten sich auch in Deutschland auf einem zu hohen Niveau. Und dies trotz erheblicher Einschränkungen des öffentlichen Lebens seit fast sechs Wochen.
Der politische Instrumentenkasten zur Eindämmung der Pandemie, momentan primär auf dem Infektionsschutzgesetz basierend, bedient sich im Ordnungsrecht und mit darauf beruhenden Geldstrafen. Das dürfte kurzfristig nicht anders möglich sein und ist grundsätzlich angemessen, sofern es um die Vermeidung eindeutig definierter und zurechenbarer Schäden geht.
Die gleichwohl eher groben und ungleich wirkenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Pandemie finden ihre Entsprechung in einer finanziellen Kompensation; staatlicherseits großzügig als November- und Dezemberhilfen angekündigt.
Mit zunehmender Dauer des Lockdowns drängt sich der Wunsch auf, nicht nur einfache, sondern zugleich treffsichere und anreizorientierte Instrumente einzusetzen. Das entspräche nicht zuletzt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen von Gleichheit und Verhältnismäßigkeit.
Die Erstattung von bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes hat wegen sehr unterschiedlicher Kostenstrukturen – stark schwankender Fixkostenanteile – in den derzeit betroffenen Branchen zur Folge, dass strukturell in die Wettbewerbsverhältnisse eingegriffen wird.





