Gastkommentar – Homo oeconomicus: Einfacher, gerechter, effizienter: Das ist die bessere Alternative zur Gaspreisbremse
Die hohen Gaspreise lasten auf den Verbrauchern.
Foto: dpaGetreu dem Motto „Wenn man nicht mehr weiterweiß, gründet man einen Arbeitskreis“ hat die Bundesregierung die Expertenkommission Gas und Wärme eingesetzt. Was die Entlastungen für private Haushalte anbetrifft, ist ein bürokratisches Monster herausgekommen, bei dem noch viele Punkte ungeklärt sind.
Richtig ist das Konzept, Verbraucher nicht über Eingriffe in den Preismechanismus, sondern über Transferleistungen zu entlasten. Damit bleiben Sparanreize erhalten, und es wird eine finanzielle Überlastung durch zu hohe Energieausgaben vermieden.
>> Lesen Sie hier: Wie Entlastungen durch die Gaspreisbremse versteuert werden sollen
Die Komplexität ergibt sich daraus, dass die Kommission sich auf die Entlastung von Verbrauchern von Gas beschränkt. Sie hat sich damit an das Mandat der Bundesregierung gehalten, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu entwickeln.
Deshalb bleibt das Konzept der Energiepreispauschale außen vor, das die Bundesregierung schon einmal im April im Rahmen des „Entlastungspakets 2“ umgesetzt hat. Das ist bedauerlich, da die Energiepreispauschale eindeutige Vorteile hat.
Pauschale müsste höher ausfallen
Während bei der Gaspreisbremse nach wie vor unklar ist, ob eine Obergrenze gezogen werden kann, die verhindert, dass die Villenbesitzerin mit Pool eine sehr viel höhere Subvention erhält als der Single in einer 40-qm-Wohnung, gibt es bei der Energiepreispauschale einen festen Betrag pro Kopf.
Peter Bofinger ist Ökonomieprofessor an der Universität Würzburg und war Mitglied des Sachverständigenrats.
Foto: HandelsblattDiesen kann man, wie im Entlastungspaket geschehen, mit einem Kinderbonus kombinieren. Natürlich müsste eine Pauschale, die eine ähnliche Entlastungswirkung entfaltet wie die Gaspreisbremse, viel höher ausfallen als die bisher gewährten 300 Euro.
Unter Verteilungsaspekten ist die generelle Steuerpflicht für die Energiepreispauschale überzeugend. Dagegen führt die bei der Gaspreisbremse vorgesehene Steuerpflicht nur für Einkommen von mehr als 75.000 Euro zu einer sprunghaften Belastung an dieser Grenze, und es fehlt jede Differenzierung zwischen Einkommen unterhalb der Grenze. Die Soforthilfe im Dezember 2022 soll sogar völlig steuerfrei bleiben.
Während die Umsetzung der Gaspreisbremse mit einer Fülle von Problemen für Versorger und Vermieter verbunden ist, haben sich bei der Energiepreispauschale keine nennenswerten Umsetzungsprobleme gezeigt.
Somit bleibt als möglicher Nachteil der Energiepreispauschale gegenüber der Gaspreisbremse lediglich, dass sie nicht nur die Gasverbraucher, sondern generell alle Verbraucher entlasten würde. Es würden somit die Haushalte mit Ölheizung ebenso begünstigt wie jene mit Gasheizung, obwohl der Preis für Heizöl nicht ganz so stark gestiegen ist wie der Gaspreis.
Auch wenn die Regierung eine Kommission nur für Gaspreise eingesetzt hat, sollte sie eine umfassendere und leichter umzusetzende Lösung, die man zudem auch für die Strompreise nutzen könnte, nicht ungeprüft auf die Seite legen.
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