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Homo oeconomicusBei vielen Corona-Regelungen droht ein böses Ende

Großzügige Insolvenz- und Kurzarbeiterregelungen in der Coronakrise waren der richtige Schritt. Bei einer Verlängerung ist jedoch Vorsicht geboten.Michael Hüther 24.08.2020 - 15:19 Uhr

Die Kurzarbeiterregelung gilt bis Ende März 2021. Es besteht kein Zeitdruck, jetzt über Verlängerungen zu entscheiden.

Foto: dpa

Die Konjunkturindikatoren flattern. Schon argwöhnen viele nervös, der Aufschwung sei bereits vorbei. Und schon wieder wird der alte Lenin-Titel zur Aufforderung geformt: Hauptsache „was tun“! Getan hat die Wirtschaftspolitik wahrlich viel, meistens auch zur rechten Zeit. Die Liquiditäts- und Solvenzhilfen mit Beginn des Lockdowns, die Konjunkturstützung nach der Öffnung, ergänzt um mittelfristig ausgerichtete Investitionsimpulse.

Dass die weltweiten Konjunkturindikatoren nach einer so massiven und abrupten Unterbrechung des wirtschaftlichen Handelns flattern, ist nicht verwunderlich. Heruntergefahren ist ein Betrieb schnell. Schließlich muss man dabei kaum Rücksicht nehmen.

Das ist beim Hochfahren allerdings anders, angefangen beim Einsatz der Beschäftigten bis hin zur Organisation der Lieferketten wirken viele Bedingungen, Verflechtungen und Abhängigkeiten. Die Volkswirtschaften erholen sich nicht synchron. Das hat Vorteile – wie China zeigt –, aber auch Nachteile – wie das Trump-Chaos in den USA zeigt.

Dass es weiter aufwärtsgeht, sollte uns plausibel sein: Marktwirtschaften suchen in Freiheit ihren Weg, wenn man sie lässt. Dennoch gibt es berechtigte Sorgen, ob vielen Unternehmen die notwendige Anpassungszeit bleibt oder ob nicht vorher die Insolvenz droht.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten bis zum 30. September 2020 war richtig, um den Pandemie-Schock nicht auch gleichzeitig zum Existenzschock für Unternehmen werden zu lassen.

Ebenso wichtig: Für das Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. März 2021 großzügigere Regelungen als in der Finanzkrise gewährt, um den Pandemie-Schock nicht zum Arbeitsmarktschock werden zu lassen.

Befristungen begründen Anreize, in dem genannten Zeitraum mit den Anpassungen zurechtzukommen. Das scheint vielen Unternehmen derzeit nicht möglich – die Normalisierung dürfte bis zum Jahr 2022 andauern.

Bei Verlängerungen drohen Risiken

Dennoch ist Vorsicht dabei geboten, jetzt mit leichter Hand diese Regelungen zu verlängern. Je weiter die Erholung fortschreitet, desto differenzierter wird die Lage der Betriebe.

Umso weniger sind Breitbandanwendungen angemessen, die zusätzlich bis zu zehn Milliarden Euro kosten. Eigenkapitalhilfen und ein unbegrenzter Verlustrücktrag sind da zielführender, in den beschlossenen Budgets für Zuschüsse und Bürgschaften an Unternehmen sind noch 50 Milliarden Euro verfügbar.

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Die Kurzarbeiterregelung gilt ohnehin bis Ende März 2021. Da besteht kein Zeitdruck, jetzt zu entscheiden. Wer Befristungen mal so eben verlängert, der sollte auch die Risiken mit einkalkulieren. Es werden Strukturen konserviert, die möglicherweise nicht zu halten sind. Ein böses Ende ist programmiert.

Wer hier entfristet, der wird es auch an anderer Stelle – bei der Mehrwertsteuersenkung – nicht durchhalten können. Konjunkturpolitik zielt zeitgerecht und befristet auf den Impuls. Danach geht es um Wachstumsstärkung, und dafür kann am besten die vollständige Abschaffung des Solis einen Beitrag leisten. Er verkommt ansonsten zur Unternehmenssondersteuer.

Mehr: Mehrwertsteuersenkung kurbelt Konsum kaum an

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