Der Chefökonom: Höhere Sozialabgaben – ein gutes Geschäft für Besserverdiener
Düsseldorf. „Die Ampel schröpft Gutverdiener – Millionen droht Kostenknall“. So oder so ähnlich reagierten viele Medien auf die jüngst veröffentlichten Pläne des Bundesarbeitsministeriums, die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen um 6,44 Prozent zum Jahreswechsel anzuheben. Denn dadurch würde das jährliche Nettoeinkommen der davon betroffenen Gutverdiener im kommenden Jahr um 1059 Euro gegenüber diesem Jahr sinken. Da die Arbeitgeberanteile in gleichem Maße stiegen, erhöhten sich auch die Arbeitskosten.
Ob es wirklich zu diesen Anhebungen kommt, ist nach Lage der Dinge ungewiss. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat überraschenderweise sein Veto gegen die Absichten des Sozialministeriums eingelegt.
Grundsätzlich gilt, dass die Beitragsbemessungsgrenzen die Schwellenwerte festlegen, bis zu deren Höhe Beiträge zu den Sozialversicherungen auf Lohneinkommen erhoben werden. Diese Grenzen werden jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung angepasst. Vereinfacht folgen diese Grenzen mit einer zweijährigen Verzögerung der Entwicklung der Bruttoentgelte je Arbeitnehmer.
Im kommenden Jahr soll, so die Pläne, die Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt von 96.600 Euro liegen und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei 66.150 Euro. Laut dem Arbeits- und Sozialministerium werde dadurch gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung – und damit relativ gleichbleibend – an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“. Der Steuerzahlerbund spricht hingegen von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“. Beides ist bestenfalls die halbe Wahrheit.
Während Steuern keine individuell zurechenbaren Gegenleistungen des Staates gegenüberstehen, resultieren aus den steigenden Beitragszahlungen durchweg auch höhere individuelle Ansprüche: Das Krankengeld beläuft sich meist auf 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns. Ähnliches gilt für das Arbeitslosengeld, das für Kinderlose 60 Prozent vom letzten Nettolohn beträgt. Mit steigender Beitragsbemessungsgrenze und damit verbundenen höheren Beitragszahlungen erhöht sich für Gutverdienende also auch der Anspruch auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Bemerkenswert: Die ursprüngliche Idee der Grenzen war, die Beitragspflicht und damit auch die Ansprüche auf Leistungen der Solidargemeinschaft für Gutverdiener zu begrenzen.
Höheres Einkommen gleich höhere Lebenserwartung bei Männern
Markant sind die Wirkungen einer steigenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gutverdiener zahlen mehr Geld ein, und entsprechend steigen ihre Rentenansprüche, während sich für Durchschnittsverdiener nichts ändert. Bekannt, aber oft verdrängt ist, dass die statistische Lebenserwartung mit dem Einkommen steigt.
Eine aktuelle DIW-Analyse zeigt, dass höhere Einkommen im statistischen Mittel mit einer höheren Lebenserwartung und besserer psychischer und physischer Gesundheit einhergehen. Anders als bei Männern findet sich bei den Frauen kein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen dem individuellen Einkommen und der Lebenserwartung – was Folge der sehr hohen Teilzeitquoten der erwerbstätigen Frauen sein dürfte.
Der signifikante Zusammenhang zwischen Einkommen und Lebenserwartung bedingt, dass Menschen mit niedrigem Einkommen für jeden entrichteten Beitrags-Euro geringere Rentenleistungen bekommen als Menschen mit höherem Einkommen. Die Gründe für die Unterschiede in der Lebenserwartung sind: Gutverdiener verfügen oft über einen höheren Bildungsgrad und üben meist Berufe mit geringerer körperlicher Belastung aus. Zudem können Besserverdienende sich eher einen gesunden – oft teureren – Lebensstil leisten. Aufgrund der besseren Bildung steigt nicht nur das Interesse an Gesundheitsfragen, sondern nehmen auch die Kenntnisse über Vorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten zu.
Darüber hinaus können sich Gutverdiener eine bessere medizinische Versorgung leisten. Die Wahrscheinlichkeit, zwischen 55 und 76 Jahren zu sterben, liegt für Menschen mit niedriger Bildung bei etwa vierzehn Prozent. Für Menschen mit hoher Bildung ist die Wahrscheinlichkeit mit neun Prozent deutlich geringer.
In Deutschland erfolgt – anders als in den meisten anderen Industrieländern – die Festsetzung der gesetzlichen Rente nach dem Äquivalenzprinzip. Vereinfacht bedeutet dies, dass ein Rentner in der Pyramide der Rentenempfänger die Position einnehmen soll, die er während seiner gesamten abhängigen Erwerbtätigkeit in der Pyramide der Lohnempfänger innehatte. Wer viele Jahre gut verdient und hohe Rentenbeiträge gezahlt hat, bekommt eine höhere Rente als jene, die weniger Jahre gearbeitet haben und ein niedriges Einkommen hatten und entsprechend geringere Beiträge einbezahlt haben. Sieht man von der 2021 eingeführten Grundrente ab, findet keine explizite soziale Umverteilung innerhalb dieser Solidargemeinschaft statt.
Künftige Ansprüche an die Rente legen überproportional zu
Faktisch wird jedoch innerhalb des Versichertenkollektivs aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartungen zwischen Gut-, Normal- und Geringverdienern intertemporal von unten nach oben umverteilt. Denn jede Anhebung des Rentenniveaus begünstigt vorrangig die besser situierten heutigen und künftigen Rentenempfänger.
Das Problem wachsender Altersarmut infolge durchbrochener Erwerbsbiografien etwa im Zuge der deutschen Einheit wird mit einem höheren Rentenniveau nicht zielgenau angegangen. Denn jeder zusätzliche Beitrags-Euro eines Gutverdieners ist aus Sicht der Rentenversicherung ein schlechtes Geschäft. Zwar steigen zunächst die Einnahmen, aus denen die Ansprüche der heutigen Rentenbezieher bedient werden. Allerdings steigen die künftigen Ansprüche überproportional stark, da Gutverdiener aufgrund ihrer Langlebigkeit nun einmal schlechte Versicherungsrisiken sind.
Der nun geplante Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 ist allerdings kein staatlicher Willkürakt, sondern eine Folge der sehr kräftigen Lohnzuwächse im Jahr 2023. Die damit verbundenen Beitragsmehreinnahmen entlasten kurzfristig den finanzwirtschaftlichen Status der Rentenversicherung. Auf mittlere und längere Sicht haben sie aber höhere Rentenleistungen an langlebigere Gutverdiener zur Folge. Ein Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Finanzen dieses wichtigsten Alterssicherungssystems ist diese Anhebung daher nicht.
Darüber hinaus sollte der Blick jedes Sozialministers auch darauf gerichtet sein, dass die höheren Beiträge nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber treffen. Denn auf sie entfällt die gleiche zusätzliche Abgabenlast wie auf ihre Beschäftigten. Angesichts einer Wirtschaft, die nun schon seit fast fünf Jahren kein reales Wachstum mehr erzielt, und einer im vergangenen Jahr sogar schrumpfenden Arbeitsproduktivität dürften weiter steigende Arbeitskosten so ziemlich das Letzte sein, was die deutsche Volkswirtschaft derzeit gebrauchen kann.
Ohne einen beherzten Schwenk hin zu einer Angebotspolitik wird die gesamtwirtschaftliche Dynamik nicht nach Deutschland zurückkehren. Denn nur mit zusätzlichem Wachstum können die Folgen der Alterung für die Gesellschaft tatsächlich abgefedert werden – zumindest ein Stück weit.
Erstpublikation: 27.09.2024, 12:10 Uhr.