Der Chefökonom: Rentenpolitischer Irrweg
Die Große Koalition hat das deutsche Rentensystem bisher nicht auf den Mitte dieses Jahrzehnts einsetzenden Alterungsschub der Gesellschaft vorbereitet.
Foto: dpaIn den beiden zurückliegenden Legislaturperioden hat es die Große Koalition versäumt, das deutsche Rentensystem auf den Mitte dieses Jahrzehnts einsetzenden Alterungsschub der Gesellschaft vorzubereiten. Stattdessen wurden die vollen öffentlichen Kassen, die der beschäftigungsintensive Konjunkturaufschwung der vergangenen Dekade bescherte, benutzt, um die vermutete eigene Klientel zu bedienen.
Die SPD setzte die Rente ab 63, die bis 2025 geltende doppelte Haltelinie und ihr Prestigeprojekt, die Grundrente, durch. Im Gegenzug bekam die Union jeweils Zulagen bei der Mütterrente. Die sprichwörtliche Zeche dafür werden nach Lage der Dinge die Steuerzahler sowie die derzeit noch rentenfernen Jahrgänge zahlen müssen.
Insofern ist es zu begrüßen, dass eine Gruppe überwiegend jüngerer CDU-Parlamentarier ein Eckpunktepapier vorgelegt hat, in dem grundsätzliche Aspekte des Rentensystems thematisiert und bisherige Tabus infrage gestellt werden. Doch bei näherem Hinsehen erweist sich der vorgeschlagene Kurs in vielen Punkten als Irrweg.
Populäres Herzstück des Konzepts ist es, den Kreis der gesetzlich Rentenversicherten auszuweiten. Dies hat den kurzfristigen Vorteil, dass die Anzahl der Beitragszahler steigt und mehr Geld in das System fließt. Dem stehen freilich höhere Ausgaben gegenüber, wenn die neuen Mitglieder im Alter Leistungen beziehen.
Denn bei unveränderten Leistungen kann die finanzwirtschaftliche Nachhaltigkeit eines umlagefinanzierten Rentensystem durch eine Ausweitung des Versichertenkreises nicht erhöht werden. Diejenigen nämlich, die heute Beiträge leisten, bekommen später entsprechende Renten.
Sicherlich zutreffend ist die Feststellung, dass es in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung ein Patchwork obligatorischer Sicherungssysteme gibt, die steuerfinanzierte Beamtenversorgung, die Versorgungswerke der verkammerten Berufe sowie diverse Versorgungseinrichtungen der Politiker. Durchweg verbreitet ist der Eindruck, die Mitglieder dieser Systeme würden im Vergleich zu gesetzlich Rentenversicherten privilegiert.
Die Unterzeichner des Reformpapiers schlagen daher vor, aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine „Erwerbstätigenversicherung“ zu machen. Deshalb sollen ab 2030 alle unter 30-Jährigen, „die als Beamte, Selbstständige oder Politiker tätig sind beziehungsweise es werden“, in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden. Kurzfristige Einkommenseinbußen sollen vermieden werden, indem die Beamtenbezüge entsprechend erhöht werden, sodass die Nettobezüge mit den heutigen Pensionen vergleichbar wären.
So populär diese in Österreich bereits durchgesetzte abgestufte Integration der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ist, so oft wird dabei verdrängt, dass in der Beamtenversorgung in Deutschland zwei Säulen der Altersversorgung zusammengefasst sind: die gesetzliche und die betriebliche. Daher sind aus Gleichbehandlungsgründen die Angestellten und Arbeiter des Staates obligatorische Mitglieder einer Zusatzversicherung.
Damit ist klar: Die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung muss nicht nur hohe verfassungsrechtliche Hürden meistern, sie würde in einer langen Übergangsphase ihre Dienstherren auch sehr viel Geld kosten.
Darüber hinaus gilt es folgende zwei Punkte zu beachten. Die Lebenserwartung der Beamten und damit auch die dieser zukünftigen neuen Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung ist um nahezu zweieinhalb Jahre höher als die der Gesamtbevölkerung. Es würden mithin aus Sicht der Rentenversicherung viele „schlechte“, da teure Risiken in den Versichertenkreis aufgenommen, was für sich genommen zu höheren Beiträgen oder Steuerzuschüssen oder geringeren Leistungen führen muss.
Der abschlagsfreie Rentenbezug nach 45 Jahren ist für Master-Absolventen unrealistisch
Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.
Foto: HandelsblattDarüber hinaus würden die Personalkosten der öffentlichen Hand bei der Wiederbesetzung frei gewordener Beamtenstellen durch Angestellte steigen, da Beiträge zu den Sozialversicherungen finanziert werden müssen. Erst Jahrzehnte später würden im Gegenzug die höheren Pensionszahlungen entfallen.
Wenn die an diesem Papier beteiligten Unionspolitiker ihr Versprechen ernst meinen, dass niemand Einkommenseinbußen erleiden soll, müssten die Rentenbeiträge für die vormals auf Beamtenstellen tätigen Angestellten recht hoch ausfallen – es sei denn, es würden wieder kostenträchtige Zusatzversorgungssysteme aufgebaut.
Selbst wenn nach 65 Jahren praktisch alle öffentlich Bediensteten ihre Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekämen, wäre im Vergleich zur Fortschreibung des Status quo die öffentliche Hand damit kaum entlastet.
Lediglich die Doppelbelastung während der Übergangsphase wäre dann ausgelaufen. Die verbreitete Vorstellung, dass mit einem Einbezug der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung die Bewältigung des Rentnerberges in den Jahren 2025 bis 2050 erleichtert würde, ist nicht mehr als eine gern bemühte Mogelpackung.
Gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht ist auch die Idee, die bisherige Regelaltersgrenze in eine Regelversicherungszeit umzubauen. Ausgehend von der Ende 2030 bei 67 Jahren liegenden Regelaltersgrenze wird empfohlen, dass für den abschlagsfreien Rentenbezug im Alter von 67 Jahren eine Regelversicherungszeit von 45 Jahren gelten soll. Für Absolventen eines Master-Studiengangs oder gar nach einer Promotion sind 45 Versicherungsjahre bis zum 67. Lebensjahr ohne Anrechnung von Ausbildungsjahren nicht zu schaffen.
Vernünftig dagegen ist die Idee, die gesetzliche Rente durch ein obligatorisches kapitalgedecktes Rentensystem zu flankieren. Dazu schlagen die Unionspolitiker einen Rentenfonds vor, in den verpflichtend 2,5 Prozent des Bruttolohns sowie entsprechende Zuschüsse der öffentlichen Hand fließen sollen.
Diese Gelder sollen unter Berücksichtigung des Alters der Einzahler renditeorientiert angelegt werden. Unklug dagegen ist der Vorschlag, der gesetzlichen Rentenversicherung mit diesen Beiträgen ein kapitalgedecktes Standbein verschaffen zu wollen.
„Doppelrente“ würde Intransparenz und Risiken der Quersubventionierung schaffen
Denn mit der vorgeschlagenen „Doppelrente“ soll die Rentenversicherung von einem reinen Umlagesystem langfristig in ein Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage umgebaut werden. Diese Vermischung schafft enorme Intransparenz und Risiken der Quersubventionierung. Weit klüger wäre es, solch eine obligatorische kapitalgedeckte Altersvorsorge als Standbein der Altersversorgung jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung zu etablieren.
So erfreulich es ist, dass sich auch die CDU mal wieder konstruktiv mit der Zukunft der Alterssicherung befasst, so selbstkritisch sollte sie aber auch sein. Denn große rentenpolitische Konzepte gibt es zuhauf. Umsetzbar sind wirklich große Neukonzeptionen aber nur auf der sprichwörtlichen grünen Wiese und nicht in einer über viele Jahre gewachsenen und verrechtlichten Versorgungslandschaft. Wer Deutschlands System der Alterssicherung reformieren will, sollte sich sehr intensiv mit dem Status quo auseinandersetzen und weniger Illusionen auf den „großen Wurf“ nähren.
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