Kommentar: 3G am Arbeitsplatz: Warum der Datenschutz zurückstehen muss
Arbeitnehmer sollen ihren Impfstatus offenlegen.
Foto: dpaAn Zumutungen für die Bürgerinnen und Bürger hat es in der Coronakrise nicht gemangelt. Kinder wurden fast ein ganzes Schuljahr lang um ihr Grundrecht auf Bildung gebracht – der Präsenzunterricht fand nicht statt, der Digitalunterricht funktionierte nicht.
Mit innerdeutschen Reiseverboten und nächtlichen Ausgangssperren hat der Staat das Recht auf Freizügigkeit über Wochen hinweg massiv eingeschränkt. Stellenweise durfte man noch nicht einmal mehr allein auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen.
Nun befindet sich Deutschland inmitten einer neuen Coronawelle, die wir zu einem erheblichen Teil den Impfverweigerern zu verdanken haben, und diskutiert mit großer Leidenschaft, ob ein weiterer Rechtseingriff beim Kampf gegen Corona nicht doch zu weit geht: Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus von Beschäftigten abfragen, um den Nichtgeimpften und Nichtgenesenen eine Testpflicht am Arbeitsplatz aufzuerlegen?
Nein, sagt zum Beispiel DGB-Chef Reiner Hoffmann, denn es dürfe nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden.
Zum Thema „unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte“ fallen mir im Zusammenhang mit Corona ganz andere Beispiele ein, siehe oben. Eine Auskunftspflicht für Nichtgeimpfte gehört nicht in diese Kategorie.
Impfstatus muss nicht in die Personalakte
Im Zweifel wird es sicherlich möglich sein, den Impfstatus in den Betrieben von Ombudsleuten oder unabhängigen Dienstleistern so erheben zu lassen, dass er nicht gleich in der Personalakte landet oder am schwarzen Brett aushängt.
Wohlgemerkt: Es geht nicht um eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. Es geht nicht um berufliche Nachteile für Impfverweigerer. Es geht lediglich um eine Mitwirkungspflicht für die verhältnismäßig kleine Gruppe der – aus welchem Grund auch immer – Ungeimpften, damit sie nicht die Gesundheit der gesamten Belegschaft gefährden.
Nahezu jedes ungeimpfte Schulkind muss solche Tests mehrmals pro Woche mitmachen. Das alles mit einem konkreten Ziel: die weit schwerwiegenderen Grundrechtseingriffe zu vermeiden, die ein erneuter Lockdown mit sich brächte.
Der Konflikt um 3G am Arbeitsplatz ist bereits seit Monaten absehbar. Wieder einmal hat es die Politik versäumt, rechtzeitig die rechtlichen Grundlagen für einen wirksamen Infektionsschutz zu schaffen.
Das muss die geschäftsführende Bundesregierung nun zügig nachholen – bis die Ampelregierung vereidigt ist, können wir damit nicht warten.