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KommentarBei der Erbschaftsteuer sollte gleiches Recht für alle gelten

Die Erbschaftsteuer ist in heutigen Form weder gerecht noch effektiv. Sie gehört reformiert – denn sonst könnte sie wieder verfassungswidrig sein.Martin Greive 25.05.2021 - 04:11 Uhr Artikel anhören

In ihrer heutigen Form dürfte die Erbschaftsteuer erneut verfassungswidrig sein.

Foto: dpa

Die Erbschaftsteuer gilt als die Dummensteuer Deutschlands. Während bei jeder normalen Erbschaft der Fiskus hinlangt, zahlen Superreiche dank umfassender Gestaltungsmöglichkeiten oft Nullkommanull. Die Steuer gleicht damit weder ungleiche Startbedingungen für unterschiedliche Bevölkerungsschichten, noch tariert sie die ungleiche Vermögensverteilung aus.

Die Erbschaftsteuer hat auch den Zweck, mehr Chancengerechtigkeit herzustellen. Genau dieses Ziel verfehlt sie aber. Die Erbschaftsteuer zu erhöhen macht deshalb nicht nur vor dem Hintergrund leerer Staatskassen, sondern auch aus Gerechtigkeitsgründen Sinn. Und auch, weil die Erbschaftsteuer handwerklich ein einziger Witz ist.

2014 erklärte das Verfassungsgericht die Steuer wegen all der Ausnahmen für Betriebsvermögen als verfassungswidrig. Und was machte die Politik? Hielt die Ausnahmen aufrecht und tarnte sie nur unter noch größerer Komplexität.

Die Entscheidungsbäume, wann unter welchen Bedingungen die Steuer für Betriebe nicht anfällt, passen auf kein Blatt Papier. Deshalb ist eine Reform auch aus rechtlichen Erwägungen geboten. Denn in ihrer heutigen Form dürfte die Erbschaftsteuer erneut verfassungswidrig sein.

Es macht deshalb Hoffnung, wenn Friedrich Merz signalisiert, er sei offen für eine „breitere Besteuerung“ von Erbschaften. Denn gerade die CDU hat bei den vergangenen Reformen allzu sehr den Lobbyinteressen der Familienunternehmer nachgegeben.

Grüne: Angst vor dem Wähler

Allerdings müssen sich auch SPD und Grüne bewegen. Insbesondere die Grünen verhalten sich bei dem Thema peinlich ängstlich. Die Öko-Partei in ihrem Wahlprogramm die Erbschaftsteuer kein einziges Mal. Die Denke dahinter: Vererbt wird im gesamten Besitzbürgertum, eine Vermögensteuer trifft dagegen nur wenige. Die SPD hat immerhin ein Konzept, bleibt aber auch nebulös.

Dabei liegt eine Reformoption unter der Überschrift „Gleiches Recht für alle“ nahe: Abschaffen aller Ausnahmen bei gleichzeitig niedrigeren, höchstens leicht ausdifferenzierten Steuersätzen und großzügigen Stundungsmöglichkeiten für Betriebe.

Das Aufkommen kann dabei durchaus verdoppelt werden. Viel mehr ist aber nicht drin. Aufgrund des im Grundgesetz verankerten Schutzes der Familie muss es für enge Familienangehörige hohe Freibeträge geben.

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Erben so richtig bluten zu lassen, wie sich das einige wünschen, wäre deshalb genauso verfassungswidrig wie die großzügige Schonung von Betriebsvermögen.

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