Kommentar: Besser Neubau als neue Vorschriften


Wer in den deutschen Metropolen derzeit auf Wohnungssuche ist, hat es wahrlich nicht leicht. Auf den Immobilienportalen finden sich oft nur wenige Angebote, diese dann aber gerne zu Mondpreisen bei den Mieten.
Wenn Wohnraum knapp ist, hat der Suchende schlicht nichts zu melden. Was dazu kommt: Es gestaltet sich als zunehmend schwierig, an eine unmöblierte Wohnung zu kommen. Denn in immer mehr Offerten werden Tisch und Stuhl, Schrank und Bett gleich mitvermietet. Wie die Vermieter das in die Kaltmiete einrechnen, bleibt ihr Geheimnis. Bei manch lausiger Ausstattung schütteln die Interessenten nur den Kopf. Wie können hier Nettokaltmieten von knapp 40 Euro pro Quadratmeter zustande kommen wie etwa in München?
Natürlich muss es auch möblierte Angebote geben. Jeder, der für ein Projekt kurzfristig nach Frankfurt oder Hamburg soll oder der für den Nachwuchs eine Praktikumsbleibe in einer fremden Stadt ergattern will, muss darauf zählen können, ein Boardinghouse oder ein Serviced Apartment anmieten zu können. Bei manch privater Vermietung drängt sich allerdings schon der Eindruck auf, dass die Eigentümer mit ein paar Möbelstücken ihre Mieteinnahmen nach oben schrauben wollen.
Denn die Mietpreisbremse, die eigentlich große Mietsprünge in angespannten Wohnungsmärkten verhindern soll, gilt nicht, wenn möblierte Wohnungen auf Zeit vermietet werden. Diese Ausnahme ermöglicht es Eigentümern also, höhere Mieten zu nehmen. Und diese Gelegenheit nutzen sie auch. Aktuelle Daten zeigen, dass möblierte Wohnungen deutlich teurer angeboten werden als vergleichbare unmöblierte. Ob die Ausstattung den Zuschlag rechtfertigt, lässt sich dabei meist nicht nachvollziehen.
Verständlich also der Reflex von SPD und Grünen, die Umgehung abstellen und die Mietpreisbremsenausnahme streichen zu wollen. Oder zumindest für Transparenz zu sorgen, welche Summe als Möblierungszuschlag und welche als Kaltmiete angesetzt wird.
Umstrittene Vorschriften



Allerdings ist die Mietpreisbremse ohnehin umstritten. Nach einer verzweifelten Wohnungssuche erwägen wahrscheinlich nur die wenigsten Mieter juristische Schritte gegen ihren Vermieter. Investoren dürften durch die Regulierung außerdem abgeschreckt werden, neuen Wohnraum zu schaffen. In Zeiten der Baukrise mag das noch mehr gelten als schon zuvor. Machen zusätzliche Vorschriften einer ohnehin kritisierten Regulierung also überhaupt Sinn?
Andere Schritte scheinen erfolgversprechender: Mehr Neubau könnte den Missbrauch mit möblierten Wohnungen auf Zeit eindämmen. Wenn es ausreichend erschwingliche Wohnungen gibt, können Wohnungssuchende überteuerte möblierte Angebote getrost ignorieren. Umso besorgniserregender ist, dass die Regierung ihr Ziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich absehbar nicht erreichen wird.
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