Kommentar: Bürgergeld: Gut gemeint, aber noch nicht gut gemacht

„Das Grundprinzip muss der aktivierende Sozialstaat bleiben, der Leistungsbezieher motiviert und in die Lage versetzt, die eigene Hilfebedürftigkeit zu überwinden.“
SPD, Grüne und FDP strecken der CDU/CSU die Hand aus. Mit Änderungen am Gesetzentwurf versuchen sie, die Länder mit Unionsbeteiligung, die dem Bürgergeld im Bundesrat zustimmen müssen, doch noch auf ihre Seite zu ziehen. Das dürfte nicht gelingen. Denn die Korrekturen, auf die sich die Unterhändler der Ampelfraktionen verständigt haben, sind dann doch eher kosmetischer Natur.
Ein bisschen weniger Heizkosten erstatten, ein bisschen mehr auf die Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher pochen – das dürfte kaum ausreichen, um die Fundamentalkritik der Union zu entkräften.
Diese setzt vor allem an der zweijährigen „Schonfrist“ an, in der das Vermögen von Leistungsempfängern nicht angetastet wird. Dass eine vierköpfige Familie 150.000 Euro auf der hohen Kante haben kann und trotzdem staatliche Leistungen erhalten soll, ist den Steuerzahlern, die das finanzieren müssen, tatsächlich nur schwer zu vermitteln.
>> Lesen Sie hier: Ampel einig über Änderungen am Bürgergeld – Nur angemessene Heizkosten werden übernommen
Über die „größte Sozialreform seit 20 Jahren“ (Arbeitsminister Hubertus Heil) wird es nun also sehr wahrscheinlich zu einem Showdown im Vermittlungsausschuss kommen. Und das ist auch richtig so. Es wäre ein Leichtes, der Union parteipolitische Spielchen vorzuwerfen, gäbe es nicht die berechtigten und gewichtigen Einwände des Bundesrechnungshofs, der Arbeitgeber oder der Kommunen.





