Kommentar: Der Audi-Strafprozess endet mit einem schmutzigen Deal

Ex-Audi-Chef Stadler am Dienstag vor Gericht: Als erster ehemaliger VW-Vorstand ist er wegen Betrugs verurteilt worden, entgeht aber einer Gefängnisstrafe.
Foto: dpaAm Ende stehen Bewährungsstrafen: Der langjährige Audi-Chef Rupert Stadler, der frühere Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz und der Ingenieur Giovanni Pamio sind im Verfahren um den Dieselskandal zwar verurteilt worden, müssen aber nicht mehr ins Gefängnis.
Man kann sich darüber streiten, ob das Strafmaß für die ehemaligen Führungskräfte angemessen ist. In jedem Fall inakzeptabel ist die Art und Weise, wie das Urteil zustande kam. Für ihre Entscheidung hat die Strafkammer unter Vorsitz des Richters Stefan Weickert einen Weg gewählt, der rechtsstaatlich nicht vertretbar ist.
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Zweieinhalb Jahre lang hat das Gericht im ersten Diesel-Strafprozess verhandelt. Es gab 170 Prozesstage. Dann präsentierten die Richter Ende März 2023 ihre vorläufige Einschätzung: Stadler hätte sich aus ihrer Sicht des Betrugs an den Audi-Kunden schuldig gemacht. Der Ex-CEO soll es nach Bekanntwerden des Skandals versäumt haben, den Verkauf der manipulierten Autos zu stoppen. Hatz und Pamio seien sogar unmittelbar in die Manipulation der Abgaswerte involviert gewesen.
Dann stellten die Richter die Männer auf der Anklagebank vor eine Wahl: Entweder sie würden ihre Taten einräumen und ihre Schuld gestehen – oder das Gericht würde eine Strafe ohne Bewährung verhängen. Im Klartext: Geständnis oder Gefängnis. Der Volksmund hat dafür ein Sprichwort: Vogel friss oder stirb.
Die Angeklagten fraßen. Sogar Stadler und Hatz, die von Beginn an und bis zuletzt immer und vehement ihre Unschuld beteuert hatten, knickten plötzlich ein. Mit der Aussicht auf einige Jahre in der Gefängniszelle fiel ihnen plötzlich ein: Sie waren in dem Skandal doch nicht unschuldig.
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„Ich sehe für mich ein, dass es ein Mehr an erforderlicher Sorgfalt bedurft hätte“, ließ Stadler von seiner Anwältin vortragen. Dass Fahrzeuge manipuliert und dadurch Käufer geschädigt worden seien, „habe ich zwar nicht gewusst, aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“. Hatz ließ vor Gericht erklären: „Ich räume die mir zur Last gelegten Vorwürfe hiermit vollumfänglich ein.“
Für jeden Beobachter ist klar: Das waren rein taktische Geständnisse, ohne eine Spur echten Schuldbewusstseins. Die Angeklagten wussten, was das Gericht wollte. Sie gaben genau die Antworten, die notwendig waren, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
Für den Rechtsstaat ist das ein Armutszeugnis – und der Rechtsstaat nimmt schweren Schaden. Warum traut sich ein Gericht nicht zu, nach einem derartigen Verhandlungsmarathon ein klares Urteil zu fällen? Warum fehlt es an Selbstbewusstsein, eine Entscheidung zu treffen und diese nötigenfalls auch vom Bundesgerichtshof auf den Prüfstand stellen zu lassen?
Das erste Strafurteil im wohl größten Wirtschaftsskandal der Nachkriegsgeschichte endet mit einem rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigenden Deal. Man kann nur hoffen, dass andere Strafkammern diesem Beispiel nicht folgen.