Dieselskandal: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der frühere Audi-Chef wurde wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Foto: APDüsseldorf. Im Volkswagen-Abgasskandal ist der frühere Audi-Chef Rupert Stadler als erster Spitzenmanager wegen Betrugs verurteilt worden. Stadler erhalte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, verkündete das Landgericht München am Dienstag.
Damit blieb die Strafkammer in der Mitte des bereits mit Stadler und der Staatsanwaltschaft vereinbarten Rahmens von anderthalb bis zwei Jahren. Die ebenfalls vereinbarte Geldauflage von 1,1 Millionen Euro muss der 60-Jährige teils an die Staatskasse und teils an mehrere gemeinnützige Organisationen zahlen.
Für die beiden Mitangeklagten verhängte das Gericht ebenfalls Bewährungsstrafen und Geldauflagen. Beim ehemaligen Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sind es zwei Jahre sowie 400.000 Euro, beim Ingenieur Giovanni Pamio ein Jahr und neun Monate sowie 50.000 Euro.
Audi-Prozess: Angeklagte hatten Geständnisse abgelegt
Stadler ist laut Urteil für den Verkauf von 17.177 manipulierten Dieselautos und einen Schaden von 41 Millionen Euro verantwortlich. Den beiden Mitangeklagten legten die Richter einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last.
Der Münchener Prozess ist eines der prominentesten Verfahren im 2015 aufgeflogenen Skandal um millionenfache Abgasmanipulationen im Volkswagen-Konzern, bei denen Audi eine entscheidende Rolle spielte. Der 60-jährige Stadler ist das erste ehemalige Mitglied des Konzernvorstands, das deswegen verurteilt wird.
Nach mehr als zweieinhalb Jahren Prozessdauer hatte das Gericht den Angeklagten im März einen Deal vorgeschlagen: Bei Geständnissen werde es Bewährungsstrafen mit Geldauflagen geben, dann müsse niemand ins Gefängnis. Die drei Männer räumten die Tatvorwürfe daraufhin vollumfänglich ein.
Für den ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung gefordert.
Foto: dpaHatz und Pamio haben gestanden, Motoren manipuliert zu haben. Dabei wurden laut Anklage gesetzliche Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten. „Ich räume die mir zur Last gelegten Vorwürfe hiermit vollumfänglich ein“, ließ Hatz seinen Strafverteidiger Gerson Trüg dem Gericht erklären.
Die „prägenden Elemente der Software“ seien dem ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung bekannt gewesen, sagte der Anwalt. Das gelte auch für den Umstand, dass die Manipulationen den Behörden nicht mitgeteilt worden seien. „Ich habe mich nicht meiner Verantwortung gemäß verhalten“, ließ Hatz erklären, er bedauere dies.
Stadler wiederum habe spätestens im Juli 2016 erkannt, dass große Audi-Dieselmotoren bei der Abgassteuerung „zulassungskritische Funktionen enthalten könnten“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert am Dienstag bei der Urteilsbegründung. Trotzdem habe er die Händler nicht informiert und den Verkauf der Autos in Deutschland erst Anfang 2018 gestoppt. Stadler hatte dies seinerseits gestanden.
„Ich sehe für mich ein, dass es ein Mehr an erforderlicher Sorgfalt bedurft hätte“, hatte Anwältin Ulrike Thole-Groll Mitte Mai in seinem Namen vorgetragen. Dass Fahrzeuge manipuliert und dadurch Käufer geschädigt worden seien, „habe ich zwar nicht gewusst, aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“. Er hätte die Möglichkeit gehabt einzugreifen, dies aber unterlassen. Das bedauere er sehr.
Mehr zum Dieselskandal
Bei Stadler und dem Ingenieur hatte die Staatsanwaltschaft die mit dem Gericht ausgehandelten Deals mitgetragen. Im Fall von Hatz hatten sich die Ankläger jedoch gegen den Vorschlag des Gerichts gesperrt und forderten eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.
Dennoch zeigte sich die Staatsanwaltschaft in einer ersten Reaktion „sehr zufrieden“. Das Gericht habe sich im Rahmen der im Prozessverlauf getroffenen Verständigung bewegt und sei „nur wenige Monate“ vom Antrag der Staatsanwaltschaft abgewichen, sagte Sprecherin Andrea Grape am Dienstag. Man werde aber die Urteilsbegründung prüfen, bevor man über Rechtsmittel entscheide. Rechtskräftig sind alle drei Urteile noch nicht.
Aufarbeitung des VW-Abgasskandals vor Gericht geht weiter
Der Abschluss des Prozesses ist nur das erste Kapitel der strafrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals. In Braunschweig stehen vier ehemalige VW-Führungskräfte vor Gericht, darunter der ehemalige Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer. Der Fall des früheren Konzernchefs Martin Winterkorn wurde wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten abgetrennt, soll aber nachträglich verhandelt werden.
Voraussichtlich wird der erste Braunschweiger Strafprozess erst im kommenden Jahr abgeschlossen. Die Anklage gegen weitere Ex-Volkswagen-Manager liegt dort bereits vor.
Auch im Fall Audi dürfte demnächst eine weitere Hauptverhandlung beginnen. Die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft München II richtet sich gegen die einstigen Entwicklungsvorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch, den ehemaligen Einkaufsvorstand Bernd Martens sowie den inzwischen pensionierten Entwickler Richard Bauder. In der Vergangenheit wiesen die Beschuldigten die Vorwürfe stets zurück.
Mit Agenturmaterial.