Kommentar – Der Chefökonom: Der gescheiterte Wettbewerb um die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu.
Foto: dpaDas haben sich die Finanzminister der Bundesländer vermutlich anders vorgestellt. Noch im Herbst 2021 prognostizierte der „Arbeitskreis Steuerschätzungen“ ein weiteres stetiges Wachstum der Grunderwerbsteuereinnahmen; spätestens im Jahr 2026 sollte die 20-Milliarden-Marke übertroffen werden.
So lautete die damalige Prognose für die einstige Bagatellsteuer, die innerhalb kurzer Zeit zur achtgrößten Einzelsteuer wurde. Dank des Immobilienbooms verdoppelte sich binnen einer Dekade ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen. Während sich in den vergangenen 20 Jahren die gesamten Steuereinnahmen verdoppelten, vervierfachte sich das Grundsteueraufkommen nahezu.
Doch irgendwann endet jeder Boom. Mit der im Juli 2022 von der EZB eingeleiteten Zinswende fand der lange Immobilienboom ein jähes Ende – und damit auch die Dynamik bei der Grunderwerbsteuer. Dem Rückgang dieser Steuer um 6,6 Prozent in 2022 dürfte laut aktueller Steuerschätzung ein weiteres Minus um 24 Prozent in diesem Jahr folgen. Mutmaßlich dürfte der Einbruch sogar noch heftiger ausfallen, denn im ersten Halbjahr 2023 waren die Grundsteuereinnahmen um ein Drittel geringer als im ersten Halbjahr 2022.
Weitere markante Steuerausfälle könnten ab dem nächsten Jahr hinzukommen, da die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums erleichtern will – etwa durch einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer.
Im Frühjahr hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgeschlagen, die Länder sollten die Möglichkeit erhalten, diese Steuer mit einem Freibetrag flexibler zu gestalten. Zudem sollte ihnen die Option eröffnet werden, mit ermäßigten Steuersätzen für selbst genutztes Wohneigentum den Erwerb solcher Immobilien zu fördern. Ausdrücklich erlaubt soll dabei ein Steuersatz von null sein.
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Finanzieren will der Finanzminister diese Entlastungen durch das Schließen von Schlupflöchern für Unternehmen. Würden Lindners Ideen Gesetz werden, würde die Bemessungsgrundlage zerfasern und die Steuer komplizierter und intransparenter werden – wieder einmal.
Das Auf und Ab der Grundsteuer
Rückblende: Bis 1982 lag der Regelsteuersatz der Grunderwerbsteuer bei sieben Prozent; gleichzeitig waren aber 80 Prozent aller Transaktionen steuerbefreit. Ab 1983 sank der Steuersatz auf zwei Prozent, Ausnahmen gab es nahezu keine mehr.
Daher galt diese Reform unter Finanzwissenschaftlern als Musterbeispiel für andere Steuerreformen – Ökonomen plädieren seit Langem für niedrige Steuersätze und breite Bemessungsgrundlagen, um allokative Verzerrungen durch Steuern möglichst gering und die Erhebungskosten niedrig zu halten. Denn hohe Verwaltungskosten entstehen zumeist durch Ausnahmen und Sonderregeln in Steuergesetzen, die auf Einzelfallgerechtigkeit abzielen, aber letztlich durchweg zu Abgrenzungsproblemen führen und damit streitanfällig werden.
Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.
Foto: HandelsblattAb 2006 kam ein weiteres Element hinzu, das viele Ökonomen ebenfalls durchweg begrüßten: Wettbewerb. Seitdem dürfen die Bundesländer ihren Grunderwerbsteuersatz autonom festsetzen. Mögliche Mehreinnahmen blieben im früheren Länderfinanzausgleich ebenso wie im neuen Finanzkraftausgleich weitgehend unberücksichtigt. Die Folge: Wer durch attraktive Standortpolitik Erfolge in der Unternehmensansiedlung hat, muss die zusätzlichen Steuereinnahmen mit den übrigen Ländern teilen. Wer aber die Grunderwerbsteuer anhebt, darf die Mehreinnahmen nahezu vollständig behalten.
Daher verwundert es nicht, dass es insgesamt 29 Erhöhungen gab. Ein Steuersatz von 6,5 Prozent ist derzeit keine Seltenheit mehr. Wer eine Immobilie für 500.000 Euro kauft, muss in den meisten Bundesländern 32.500 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. Lediglich in Bayern gilt noch der von 1997 bis 2006 bundesweit übliche Satz von 3,5 Prozent.
Nur in Bayern gilt noch der ehemalig gültige Satz von 3,5 Prozent.
Foto: dpaStatt breiter Bemessungsgrundlage und niedriger Steuer gilt vielerorts nun ein hoher Steuersatz mit breiter Bemessungsgrundlage. Das von Kritikern des Steuerwettbewerbs oft befürchtet „Race to the bottom“ wurde zu einem „Race to the top“. Steuerwettbewerb findet faktisch nicht statt, da Grundstücke im Gegensatz zu Investitionskapital nicht verlagert werden können, um der Steuer auszuweichen.
Nun wäre es denkbar, privaten Käufern einer Immobilie zur Eigennutzung ein- oder zweimal im Leben einen Freibetrag einzuräumen, beispielsweise 100.000 Euro. Dieser Freibetrag wäre dann in Bayern 3.500 Euro und in Hochsteuerländern wie etwa NRW 6.500 Euro wert.
Grunderwerbsteuer: Chaos durch Freibeträge?
Einfacher würde es dadurch sicher nicht. Schließlich müsste geklärt werden, ob bei mehreren Erwerbern, etwa einem Ehepaar, alle Beteiligten diesen Freibetrag für eine Immobilie nutzen dürfen oder ob je Immobilie nur ein Freibetrag in Anspruch genommen werden kann. Dies hätte dann unter Umständen zur Folge, dass Freibetragsbruchteile entstünden.
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Ferner müssten die Daten über genutzte Freibeträge bundesweit lebenslang gespeichert werden. Zudem wäre zu klären, ob und wie eine Anrechnung erfolgt, wenn einzelne Länder Freibeträge in unterschiedlicher Höhe gewähren würden. Man stelle sich vor, in NRW gälte ein einmaliger Freibetrag von 100.000 Euro, in Bayern jedoch von 250.000 Euro. Ginge ein Käufer, der zunächst in NRW und später in Bayern kauft, beim zweiten Geschäft leer aus oder stünden ihm womöglich noch 150.000 Euro Freibetrag zu?
Andere Vorschläge wie etwa der von Sparkassenpräsident Helmut Schleweis zielen darauf ab, die Grunderwerbsteuer für selbst genutzten Wohnraum gänzlich abzuschaffen, um so Privatpersonen den Immobilienerwerb zu erleichtern. Dies würde – ähnlich wie Lindners Idee ermäßigter Steuersätze für Selbstnutzer – neue Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen, beispielsweise, wenn Wohngebäude teilweise auch für gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit genutzt werden.
Darüber hinaus wäre solch eine Möglichkeit verteilungspolitisch problematisch, da der Steuervorteil umso größer ausfiele, je teurer eine selbst genutzte Immobilie wäre. Faktisch käme es zu einer Umverteilung von unten nach oben.
Grundsteuer auf bundesweit 3,5 Prozent festsetzen
Zudem würden Freibeträge oder reduzierte Steuersätze nichts daran ändern, dass der Anreiz der Länder für Steuererhöhungen bestehen bliebe. Womöglich würden gar neue Erhöhungsrunden folgen, da manch Finanzminister versucht sein könnte, etwaige Einnahmeausfälle durch höhere Sätze auszugleichen.
Die vermutlich beste und ehrlichste Option wäre, das Experiment Steuerwettbewerb für gescheitert zu erklären und den Satz der Grunderwerbsteuer bundesweit auf die ursprünglichen 3,5 Prozent zu begrenzen. Versuche, unerwünschte Nebenwirkungen einer Steuer durch Ausnahmen und Sonderregeln zu korrigieren, verfehlen durchweg ihr Ziel.
Es drohen Interventionsspiralen, die das Steuerrecht enorm verkomplizieren – und an komplizierten Steuern herrscht in Deutschland wahrlich kein Mangel.