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Kommentar – Der ChefökonomDie Sehnsucht nach der großen Steuerreform

Friedrich Merz hat eine Debatte um eine große Steuerreform angestoßen. Ohne Gegenfinanzierung ist das jedoch nicht realistisch. Dabei liegt eine Lösung auf der Hand.Bert Rürup, Axel Schrinner 15.09.2023 - 10:59 Uhr
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Der Oppositionschef fordert eine große Steuerreform, der Finanzminister müsste sie finanzierbar gestalten.

Foto: AP

Bis Ende des vergangenen Jahrhunderts genossen Bundesfinanzminister das Privileg, etwa einmal pro Dekade „die größte Steuerentlastung aller Zeiten“ ankündigen zu können. Der Grund dafür war, dass durch Inflation und Wirtschaftswachstum die Masse der Erwerbstätigen im Einkommensteuertarif sukzessive nach oben gewandert war.

Aufgrund der Progressivität des Tarifs steigt mit zunehmendem Einkommen die durchschnittliche Belastung. Dies hat zur Folge, dass das Aufkommen deutlich schneller wächst als die Einkommen. Alle zehn bis 15 Jahre war daher eine große Reform nicht nur möglich, sondern geboten.

Der letzte Bundesfinanzminister, der solch eine große Entlastung verkünden konnte, war 1998 Hans Eichel (SPD). Die damals regierende rot-grüne Regierung senkte in mehreren Stufen den Eingangssteuersatz von 25,9 auf 15 Prozent und den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent.

Dies hatte zur Folge, dass zwar alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet wurden. Allerdings werden seitdem bei nicht wenigen Facharbeitern Lohnerhöhungen mit dem Spitzensteuersatz belastet, da der Tarifverlauf abgeschnitten wurde.

Da die deutsche Wirtschaft in den Nullerjahren schwächer wuchs als in der Dekade zuvor, waren die Selbstfinanzierungseffekte dieser Reform geringer als erwartet. Es entstanden hohe Haushaltsdefizite.

Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.

Foto: Handelsblatt

Nachdem die Union die vorgezogene Bundestagswahl von 2005 knapp gewonnen hatte, brachte sie in den Koalitionsverhandlungen eine Mehrwertsteuererhöhung um zwei Punkte ins Spiel, was die SPD zunächst strikt ablehnte.

Schließlich einigte man sich auf eine Erhöhung um drei Punkte auf 19 Prozent. Auf Drängen von SPD-Chef Franz Müntefering wurde ferner der Einkommensteuertarif um die Reichensteuer erweitert, die damals für Einkommen ab 250.000 Euro galt.

Die Zeiten großer Einkommensteuerreformen endeten, als sich der Bund 2012 verpflichtete, inflationsbedingte Einnahmengewinne zeitnah zurückzugeben. Alle zwei Jahre legt der Bund seitdem einen „Steuerprogressionsbericht“ vor, und üblicherweise beschließt dann der Bundestag die resultierenden Tarifanpassungen.

In Zeiten niedriger Inflationsraten bedeutete dies für Durchschnittsverdiener kaum mehr als ein paar Euro zusätzliches Nettogehalt im Monat. Dies hatte zur Folge, dass diese Anpassungen kaum wahrgenommen wurden. Die Sehnsucht nach einem großen Wurf ist daher stark – und angesichts des gestauchten Tarifs nachvollziehbar.

Spitzensteuersatz ab 90.000 Euro?

Naheliegend wäre es, den Rest-Soli und die Reichensteuer in den Steuertarif zu integrieren. Der neue Spitzensteuersatz könnte dann ab einem zu versteuernden Einkommen greifen, welches mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung korrespondieren sollte – also derzeit ab gut 90.000 Euro Bruttojahreslohn.

Solch eine jüngst von Oppositionschef Friedrich Merz (CDU) ins Spiel gebrachte Streckung des Tarifs mit einem deutlich später einsetzenden Spitzensteuersatz müsste eigentlich auf eine breite Zustimmung stoßen – selbst wenn dieser über dem aktuellen Spitzensatz läge.

Schließlich würden nahezu alle Steuerzahler entlastet. Das Problem: Solch eine Reform würde hohe Einnahmeausfälle mit sich bringen und dürfte angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte nicht umzusetzen sein – sofern keine Gegenfinanzierung gefunden wird.

Nun ist in Deutschland die Belastung von Arbeitseinkommen und Gewinnen durch direkte Steuern vergleichsweise hoch, wie zahlreiche internationale Vergleiche zeigen. Hingegen liegt die Umsatzsteuer mit einem Regelsatz von 19 Prozent im unteren Bereich.

Geringere Regelsätze gibt es in der EU lediglich in Luxemburg und Malta, während am oberen Ende Dänemark, Kroatien und Schweden 25 und Ungarn gar 27 Prozent erheben. Angesichts eines Medianwerts von 21 Prozent besteht hier durchaus Luft nach oben.

Finanzwissenschaftler bezeichnen die Mehrwertsteuer als gute Steuer, da sie individuelle Entscheidungen kaum verzerrt. Zudem ist sie sehr aufkommensstark. Seit ihrer Einführung in Deutschland 1968 ist ihr Aufkommen nahezu stetig gestiegen, und der Anteil am Steueraufkommen wuchs von zunächst rund 22 auf nunmehr 32 Prozent.

Allerdings gilt die Steuer als sozial ungerecht, da Geringverdiener einen höheren Anteil ihres Einkommens für ihren steuerpflichtigen Konsum verwenden als Besserverdienende. Für einen gewissen sozialen Ausgleich kann ein reduzierter Steuersatz sorgen, der gezielt für Güter des täglichen Grundbedarfs gilt.

Mehrwertsteuer sollte angehoben werden

Eine Reform, die den Regelsatz erhöht und Ausnahmen, etwa für Hotelübernachtungen und gastronomische Leistungen, streicht, wäre ergiebig und sozial ausgewogen. Mit dem zusätzlichen Aufkommen ließe sich eine Einkommensteuerreform finanzieren. Solch ein Paket könnte von einer ergiebigeren Erbschaftsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigen Sätzen sozial flankiert werden.

Die damit verbundene stärkere Konsumorientierung des Steuersystems hätte eine Reihe von Vorteilen. So können die Steuerzahler einer Konsumsteuer legal nicht ausweichen, sofern man unterstellt, dass Sparen kein Selbstzweck ist, sondern dem späteren Konsum dient.

Hingegen dämpfen hohe Steuern auf Einkommen die Arbeitsmotivation und setzen damit gesamtwirtschaftliche Fehlanreize. Überdies haben international agierende Unternehmen die Möglichkeit, einer hohen Gewinnbelastung im Inland durch legale Steuergestaltung oder gar die Verlagerung von Produktionsstätten auszuweichen – was letztlich dem Standort Deutschland schadet.

Für im Inland tätige Unternehmen ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten. Ausfuhren blieben steuerfrei, sodass die exportorientierte deutsche Industrie nicht tangiert würde. Überdies dürfte die Ankündigung einer Mehrwertsteueranhebung durch Vorzieheffekte für einen Konsumschub sorgen, da die Verbraucher den Kauf langlebiger Güter vorziehen werden.

Seit dem Jahr 2007 weiß man zudem, dass nur ein kleiner Teil der Anbieter die Preise stichtaggenau mit der Steuererhöhung anpasst. Vielmehr dauerte es nach Erhebungen der Bundesbank mehr als ein Jahr, bis die Steuer „weitgehend“ auf die Preise überwälzt worden war. Ein Konsumschock kurz nach einer Steuererhöhung bliebe daher voraussichtlich aus.

Deutschland ist der einzige G7-Staat, dessen Wirtschaftsleistung noch immer unter dem Vor-Corona-Niveau liegt. Das Institut für Weltwirtschaft geht davon aus, dass die Produktionsmöglichkeiten der Volkswirtschaft in den nächsten Jahren spürbar sinken werden, sodass im Durchschnitt nur noch Wachstumsraten von jährlich 0,4 Prozent zu erwarten sind – und damit weniger als ein Drittel des bisherigen langjährigen Durchschnitts.

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Eine stärkere Konsumorientierung des Steuersystems hätte das Potenzial, das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot zu erhöhen und womöglich zusätzliche Investitionen ins Land zu ziehen. Gelänge ein Sprung auf einen höheren Wachstumspfad, könnten die Wohlstandsverluste als Folge von Corona und Energiekrise rascher aufgeholt werden.

Ohne ein engagiertes Gegensteuern droht die deutsche Volkswirtschaft schleichend weiter zurückzufallen. Die Mittel für Sozialpolitik und Energiewende würden immer knapper und die Verteilungskämpfe schärfer.

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