Kommentar: Deutschlands teure Selbstüberschätzung beim Lieferkettengesetz

An deutschem Wesen werde einmal noch die Welt genesen, bekundete schon Kaiser Wilhelm Zwo anno 1907 das Sendungsbewusstsein seiner Nation – ein Plan, der bekanntlich gründlich danebenging.
Nun soll es eine Neuauflage samt entscheidender Kehrtwende richten: Statt Kolonialismus und Imperialismus, das hat man aus der Geschichte gelernt, setzt Deutschlands Regierung seit Herbst 2021 auf „wertebasierte Außenpolitik“.
Die heimische Industrie macht Berlin bei diesem Ansinnen zum unbezahlten Hilfssheriff. Als Zwangsmaßnahme dient das seit Anfang 2023 geltende Lieferkettensorgfaltsgesetz, das zum Jahreswechsel auf die vierfache Anzahl deutscher Unternehmen ausgeweitet wurde. Eine weitere Verschärfung aus Brüssel ist in Sicht.
Danach sollen Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern parallel zu den Staatsorganen und Behörden des globalen Südens, denen man damit unausgesprochen die nötige Handlungsfähigkeit aberkennt, ein eigenes Kontrollsystem errichten. In den fernen Ländern hat es bei den Zulieferern für faire Arbeitsverhältnisse und ausreichenden Umweltschutz zu sorgen. Ein Vorsatz, den öffentlich niemand ablehnen kann.
Lieferkettengesetz: Bisher keine Sanktionen
Für die Moral sorgen seither bürokratische Prozesse, penible Dokumentationspflichten, das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) und notfalls die Gerichte. Und für den Erfolg?
Zumindest in den ersten zwölf Monaten blieb er nahezu aus, und das, obwohl der Aufwand zwischen 0,6 Prozent (Schätzung von Aktivisten) und 2,0 Prozent (Industrie-Aussagen) vom Umsatz verschlingt. Gerade einmal sechs Firmen erlebten 2023 eine Nachfrage des Bafa, obwohl die Behörde 486-mal kontrollierte und 38 Beschwerden entgegennahm. Sanktionen gab es – trotz der weltweit vermuteten Ausbeutung von Arbeitskräften und Umwelt – keine.
Gleichzeitig dürfte es ein Mittelständler etwa im Sauerland weiterhin kaum schaffen, nachzuprüfen, ob sein Zulieferer in Vietnam Wanderarbeiter fair behandelt oder beim Bau seiner Fabrikhalle gepfuscht hat. Wie auch sollte ihm dies gelingen, wenn nicht einmal der VW-Konzern zuletzt herausfand, ob an seinem Standort in der chinesischen Uiguren-Region Menschenrechtsverletzungen existieren?
Andererseits wird die gewachsene Rechtsunsicherheit dazu führen, dass sich deutsche Unternehmen aus vielen Ländern Afrikas und anderswo zurückziehen. Den Aufbau zusätzlicher Lieferketten, der Deutschlands Versorgung nach Corona wetterfester machen sollte, erschwert das Gesetz. Ebenso wie den Wettbewerb mit Ländern, die sich um Arbeits- und Umweltschutz ihrer ausländischen Zulieferer weniger sorgen. Das Lieferkettengesetz ist damit ein stumpfes, aber dennoch teures Schwert.
Erstpublikation: 03.01.2024, 17:34 Uhr.