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  4. Wie die Riesterrente doch noch zum Erfolgsmodell werden könnte

KommentarDie Riester-Rente braucht ein Update – und so könnte es aussehen

Nach zwei Dekaden staatlich geförderter privater Altersvorsorge ist es an der Zeit, diese verpflichtend zu machen. Die CDU hat hierfür die Tür aufgestoßen.Bert Rürup 26.11.2019 - 16:54 Uhr

Weniger als die Hälfte der Berechtigten besitzt einen Riester-Vertrag.

Foto: dpa

Eine Riester-Rente ist ohne Zweifel für viele Altersvorsorgesparer ein gutes Geschäft. Mütter mit zwei kleinen Kindern und ohne eigenes Einkommen erhalten bei einem Eigenbeitrag von lediglich 60 Euro im Jahr eine jährliche Zulage von satten 775 Euro vom Staat. Im Durchschnitt aller Riester-Sparer spendiert der Staat über Zulagen und Steuervorteile immerhin rund ein Drittel des Gesamtbeitrags. Trotz hoher Kosten und niedriger Verzinsung wirft das Riester-Vorsorgesparen also nicht selten eine gute Rendite ab.

Dennoch hat weniger als die Hälfte der Berechtigten einen Riester-Vertrag, jeder fünfte Vertrag ruht. Jüngste Zahlen für 2018 gehen von 10,78 Millionen geförderten Personen aus, gut 100.000 weniger als im Vorjahr. Einen Großteil derer, die es nötig hätten, erreicht das Riester-Sparen daher nicht.

Nun ist eine Reform der privaten Altersvorsorge plötzlich wieder auf die Tagesordnung gerückt. Denn die Union hat als Preis für ihre Zustimmung zur Grundrente durchgesetzt, dass sich die SPD einem Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge nicht mehr in den Weg stellt. Diese Konstellation erlaubt es, nun die Geburtsfehler der Riester-Reform von 2002 zu beseitigen – endlich.

Vergangenes Wochenende beschloss der CDU-Parteitag, die Riester-Rente solle billiger und transparenter werden. Dazu soll ein Standardvorsorgeprodukt geschaffen werden, das vorrangig in Aktien investiert. Falls binnen drei (!) Jahren nach dem Start der Reform die Anzahl der Verträge nicht um mindestens 30 Prozent steigt, soll nach dem Willen der CDU dieses Standardprodukt staatlich organisiert und das Vorsorgesparen gegebenenfalls obligatorisch werden.

Nun ist unter Ökonomen unstrittig, dass aus Gründen der Risikodiversifizierung solchen Alterssicherungssystemen der Vorzug zu geben ist, die sowohl auf die Umlagefinanzierung als auch auf Kapitaldeckung setzen. Ein zeitunabhängiges optimales Mischungsverhältnis zu benennen ist allerdings nicht möglich. Dieses hängt von zahlreichen, sich im Zeitablauf ändernden Variablen ab wie Bevölkerungsaufbau, Strukturwandel oder der Intensität der weltwirtschaftlichen Verflechtung.

Die Einführung einer möglichst umfassenden staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge war 2002 überfällig. Allerdings hatte diese Riester-Reform einen gravierenden Fehler: Anders als ursprünglich von Walter Riester geplant, wurde unter dem von der Boulevardpresse unterstützten Druck der Versicherungswirtschaft der Abschluss von kapitalgedeckten Rentenverträgen, die ausdrücklich die Leistungsrücknahmen der gesetzlichen Rente ersetzen sollten, nicht verpflichtend gemacht.

Deutsche sparen häufig falsch

Diese Freiwilligkeit brachte eine Entmischung der Risiken mit sich, was die Riester-Versicherung verteuerte. So wurde eine kostengünstige wie flächendeckende Verbreitung unmöglich. Auf Freiwilligkeit fußende Systeme können nie eine Identität der Versichertenkollektive sicherstellen. Leistungsrücknahmen im obligatorischen System können nun einmal nicht durch freiwillige Zusatzsysteme ersetzt werden.

Nun ist richtig, dass die Deutschen zwar viel, aber wegen ihrer Aktienphobie oft falsch sparen. Deshalb sollte die kapitalgedeckte Altersvorsorge erstens obligatorisch sein und zweitens stärker auf Aktien setzen, sofern das Renteneintrittsalter noch ein Stück weit entfernt ist.

Beides könnte am ehesten und kostengünstig mit obligatorischen Altersvorsorgekonten erreicht werden, die bei einer staatsfernen Non-Profit-Organisation geführt werden. Träger könnte eine Stiftung des öffentlichen Rechts sein, um sicherzustellen, dass Kapitalstock und Anlagepolitik dem Zugriff der Politik entzogen sind.

Die obligatorischen Beiträge zu diesen Altersvorsorgekonten würden direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Daneben sollte diese Sparform allen offenstehen, die nicht über die Rentenversicherung obligatorisch abgesichert sind.

Gefördert werden könnte diese neue Sparform so wie Betriebsrenten. Damit könnten bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung steuerfrei angespart werden, also im kommenden Jahr beachtliche 6624 Euro. Im Alter würde diese Rente dann voll besteuert.

Lebensstandard wird nicht zu halten sein

Unser Rentensystem ist nicht darauf ausgelegt, den Rentnern den Lebensstandard zu sichern, den sie in den letzten Jahren ihrer Erwerbstätigkeit gewohnt waren. Dies war in der Vergangenheit nicht so und wird in Zukunft angesichts des bald einsetzenden Alterungsschubs erst recht nicht möglich sein.

Deshalb ist es unerlässlich, dass jeder Einzelne zusätzlich für sein Alter vorsorgt. Die CDU hat nun die Tür für eine Reform geöffnet. Damit stehen die Chancen für eine echte Reform der fast zwei Jahrzehnte alten Riester-Rente gut. Falls dies der Regierung in dieser Legislatur noch gelingt, könnte sie trotz aller Querelen doch noch als eine der besseren in die Geschichte eingehen.

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