Kommentar: Die SPD-Pläne zur Abgeltungsteuer sind ein Fall für die Justiz

Kapitalerträge, seien es Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen, werden mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer besteuert. Dieser im Volksmund Abgeltungsteuer genannte Kapitalertragsteuersatz wurde immer wieder als zu niedrig kritisiert. Nun fordern die SPD-Unterhändler bei den Koalitionsverhandlungen einen höheren Steuersatz. Dabei sehen die Genossen, wie viele Kritiker in der Vergangenheit, nicht das ganze Bild.
Steuern, zum Beispiel auf Dividenden, zahlen nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Unternehmen. Würden nur die Anleger mehr zahlen und die Steuerbelastung der Unternehmen gleich bleiben, gingen von einem verdienten Euro mehr als 50 Cent an den Fiskus.
Das würde mit Sicherheit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen. Denn eine derart überproportionale Steuerbelastung würde das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt erschüttern und der Aktienkultur in Deutschland einen schweren Schlag versetzen.
Eine Steuererhöhung ohne positiven Effekt
Würde die Abgeltungsteuer wie vorgeschlagen um fünf Prozentpunkte erhöht, würde dies wohl nur Millionen statt Milliarden an neuen Steuereinnahmen bringen. Zu wenig, um die geplanten gigantischen Investitionen zu finanzieren. Die Steuereinnahmen wären teuer erkauft. Denn die Zahl der gut zwölf Millionen Aktionärinnen und Aktionäre würde eher sinken als steigen.
Das umlagefinanzierte Rentensystem stößt bereits heute an seine Grenzen. Eine Trendwende ist nicht absehbar. Erst wenn die breite Masse eine zusätzliche Altersvorsorge auf Aktienbasis aufbaut, kann es sich die Bundesregierung leisten, die gesetzliche Rente auf ein Niveau abzusenken, auf dem sie langfristig überleben kann. Das richtige Signal wäre daher eher eine Senkung der Abgeltungsteuer für alle, die fürs Alter sparen.