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  4. Cum-Ex-Prozess gegen Hanno Berger: Kein Einsehen, keine Milde

KommentarFür ein halbherziges Geständnis im Cum-Ex-Prozess darf es keinen Strafrabatt geben

Das Geständnis des Cum-Ex-Angeklagten Hanno Berger ist nicht viel wert. Dafür darf das Gericht den angeklagten Steueranwalt nicht auch noch belohnen.Volker Votsmeier 09.08.2022 - 19:51 Uhr Artikel anhören

Der Angeklagte Steueranwalt Hanno Berger bespricht sich mit seinem Anwalt.

Foto: Reuters

Im Landgericht Bonn spielen sich skurrile Szenen ab. Die Verteidiger des angeklagten Steueranwalts Hanno Berger haben ein Geständnis angekündigt. Als der 71-Jährige mit seiner Aussage beginnt, erzählt er zunächst von seiner Kindheit. Zu den Taten, die ihm vorgeworfen werden, verliert er sich im Ungefähren.

Am Ende seiner Rede warten viele im Saal noch immer auf das Geständnis. Dann öffnen sich die Türen des Gerichtssaals. Bergers Anwalt tritt heraus, stellt sich vor das erste Mikrofon und sagt: „Herr Berger hat ein offenes und freimütiges Geständnis abgelegt.“

Was soll das Gericht damit anfangen? In Bergers Vortrag wimmelt es von Wörtern wie „man“, „hätte“ und „könnte“. Vielleicht habe er einen Fehler gemacht, nicht genau genug hingeschaut, sagt Berger.

Womöglich hätte er erkennen können, dass Gesetzgeber und Finanzministerium die Geschäfte nicht wollten, mit denen sich die Beteiligten doppelte Steuererstattungen genehmigten. Berger soll dabei 13,6 Millionen Euro verdient haben.

Es geht um den Cum-Ex-Skandal, Deutschlands größte Steueraffäre. Berger war Berater und Akquisiteur reicher Kunden, die in solche Geschäfte investierten. Kollegen nannten ihn „den Meister“, die Staatsanwaltschaft „Spiritus Rector“ von Cum-Ex. Höchste Gerichte haben Cum-Ex-Geschäfte als illegal und strafbar eingestuft.

Aneinanderreihung von Konjunktiven: Von Tateinsicht kann nicht die Rede sein

Berger bestreitet nicht die Tat. Seit 2012 wird gegen ihn ermittelt. Er flüchtete in die Schweiz und beschimpfte von dort aus Staatsanwälte und Richter. Er verglich den Rechtsstaat mit der NS-Justiz, sah sich selbst als Opfer.

Nun, da ihm 15 Jahre Haft drohen, haben Bergers Anwälte zu einem Geständnis geraten. Ihm kommt das nicht über die Lippen. Eine Aneinanderreihung von Konjunktiven ist keine Tateinsicht, von Reue ganz zu schweigen. Berger hat sich nicht entschuldigt und nicht den Schaden beglichen.

Seine Anwälte haben angekündigt, er wolle sich auch nicht zu Dritten äußern. Damit entfällt die letzte Möglichkeit, seine Strafe zu mildern. Berger hat alle Chancen vertan.

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Das Gericht sollte bei der Bemessung der Strafe daraus seine Schlüsse ziehen.

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