Kommentar: Im Bürgergeld-Gesetz geht es um zwei Urängste der Mittelschicht

Das Bürgergeld soll ab Januar das bisherige Hartz-IV-System ablösen.
Die Hartz-IV-Gesetze und ihr am vergangenen Mittwochabend im Vermittlungsausschuss verabschiedeter Nachfolger, das Bürgergeld, sollen den Ärmsten der Armen in Deutschland helfen. Doch tatsächlich bedienen beide Gesetze ebenso zentral zwei Urängste der Mittelschicht.
Beide Sorgen sind nicht wirklich begründet, entsprechende Fälle selten. Das zeigt die Statistik, und das zeigen auch die Erfahrungen von Praktikern vor Ort. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet die Leiterin des Frankfurter Jobcenter von „zwischen einen und drei Prozent“ der Hartz-IV-Empfänger, gegen die Sanktionen verhängt werden – meist weil sie Termine versäumt hätten. Fälle mit eigenen Vermögen kämen nur vereinzelt vor: „Der Großteil unserer Klientel hat so viel Geld gar nicht auf dem Konto.“
Bürgergeld: Wer ist überhaupt betroffen?
Wer es geschafft hat, sich ein relevantes Vermögen für die eigene Altersvorsorge aufzubauen, der verfügt in der Regel auch über genug soziales Kapital, um nicht in Hartz IV oder Bürgergeld zu landen. Die meisten Menschen, die über mehrere Jahre zur Kundschaft des Jobcenters zählen, kämpfen mit den immergleichen Problemen: kein Berufsabschluss, schlechte Deutschkenntnisse, psychische Krankheiten, Drogenprobleme. Wenn man diesen Menschen einfach nur Druck machen müsste, damit sie spuren, wäre der Job im Jobcenter einfach.





