Kommentar: Neue Geldwäsche-Regelung bringt mehr Arbeit für die Justiz
Immobilienverkäufe können hierzulande noch immer mit einem Koffer voller Bargeld abgewickelt werden.
Foto: dpaDeutschland gilt als Paradies für Geldwäscher. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Immobilienkäufe hierzulande noch immer mit einem Koffer voller Bargeld abgewickelt werden dürfen. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nun im Schulterschluss mit Finanzminister Olaf Scholz das Geldwäschestrafrecht effektiver machen will.
Denn es geht bei den geplanten Neuerungen nicht um das eigentliche Geldwäschegesetz, das der Prävention dient und in dem auch die Pflichten für Unternehmen festgelegt sind. Die Bundesregierung will schlicht mehr Delikte zur Anklage und Aburteilung bringen.
Das Prinzip der Geldwäsche: Durch Straftaten werden Vermögenswerte erlangt und diese dann in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Es gibt also Vortaten, aus denen etwa schmutziges Geld stammt, das dann „gewaschen“ wird.
Bislang gilt bei der Verfolgung von Geldwäsche ein bestimmter Vortatenkatalog. Dieser knüpfte zunächst an die Bekämpfung der organisierten Kriminalität an, wurde dann aber immer mehr ausgeweitet. So kamen auch schwerwiegende Straftaten als mögliche Geldwäschevortaten in Betracht. Und mittlerweile zählt auch ein ganz erheblicher Teil der klassischen Wirtschaftstaten wie Betrug oder Untreue dazu.
Wenn künftig nun jede Straftat eine mögliche Vortat der Geldwäsche sein soll, so kann zumindest ein Fragezeichen dahinter gemacht werden, ob diese Verschärfung des Strafrechts so maßgeblich ist.
Überlastung vorprogrammiert
Den SPD-Politikern Lambrecht und Scholz dürfte es bei der Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands auch um ein politisches Signal gehen: Deutschland ist ein starker Rechtsstaat, der konsequent gegen Clankriminalität vorgeht. Vor allem der designierte SPD-Kanzlerkandidat Scholz kann solche „Sicherheitsversprechen“ für seinen anstehenden Wahlkampf gut gebrauchen.
Die Regelung wird aber vor allem eines bringen: viel Arbeit für die Justiz. Im Gesetzentwurf werden Mehrkosten „in nicht unbeträchtlichem Umfang“ offen eingeräumt. Damit zählt der Vorstoß zu einer ganzen Reihe von Vorhaben, die zu einer Flut neuer Fälle für die Ermittlungsbehörden und Gerichte führen – von der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet bis hin zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft.
Es steht außer Frage, dass Strafverfolgung wichtig ist – auch bei der Geldwäsche. Doch dann gilt es, auch bei der Ausstattung der Justiz kräftig nachzulegen. Sonst ist Überlastung vorprogrammiert.