Pro & Contra: Ist das Lieferkettengesetz realitätstauglich?
BMW kauft kein Koltan für seine Elektroautos mehr im Kongo.
Foto: ImagoPro: Ein Zeichen der Humanität
von Mathias Brüggmann
Dass ausgerechnet der Wirtschaftsflügel der Union gegen die SPD und den CSU-Entwicklungsminister das Lieferkettengesetz verzögert oder gar noch verhindert, ist ein Angriff auf das C im Namen der Unionsparteien. Denn es geht um christliche Werte. Der vom Kabinett nach erheblicher Abschwächung beschlossene Gesetzentwurf, der jetzt von der Unionsfraktion gestoppt wurde, fordert gerade einmal ein Mindestmaß für die Werte, die in Deutschland in Sonntagsreden immer hochgehalten werden.
Das Gesetz ist bisher so schwammig formuliert, dass der große Durchbruch im Kampf gegen Sklavenlöhne, Kinderarbeit und unzumutbare Arbeitsbedingungen nicht zu erwarten ist. Aber immerhin wäre es ein erstes und wichtiges Zeichen in dieser ohne Frage überkomplexen Angelegenheit.
Die Gegenargumente des Unions-Wirtschaftsflügels und von Unternehmensverbänden, das Gesetz schaffe neue Bürokratie, belaste einseitig deutsche Firmen, schaffe Klagemöglichkeiten für ausländische Betroffene und sei am Ende für Firmen gar nicht oder nur viel zu teuer umzusetzen, sind falsch.
Denn es gibt bereits gute Beispiele für Unternehmen, die Menschen- und Arbeitsrechte bei ihren Zulieferern ernst nehmen: BMW kauft kein Koltan für seine Elektroautos mehr im Kongo, wo unter Lebensgefahr das Erz in illegalen Schächten aus der Erde gekratzt und von einer korrupten Führung des Landes vertrieben wird. Auch die Hersteller von Outdoorkleidung zeigen heute schon, dass Textilien besser und unter Einhaltung guter Arbeitsbedingungen produziert werden können. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Der muss laut dem bereits jetzt entschärften Gesetz von 2023 an ohnehin erst von Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gegangen werden, ab 2024 von Firmen mit über 1000 Beschäftigten. Es beträfe direkt gerade einmal 0,1 Prozent der deutschen Unternehmen, und die Kosten für die Umsetzung lägen laut Erhebungen bei 0,1 bis 0,6 Prozent des Umsatzes. Was das Klagerecht ausländischer Betroffener angeht, so zeigt das Beispiel von Angehörigen von in Afghanistan Getöteten, dass die deutsche Justiz hier keineswegs überzieht.
Es geht jetzt um ein wichtiges Signal, um einen ersten, machbaren Schritt. Und damit um die Glaubwürdigkeit, das Thema auf die Ebene der EU und der G7 zu heben. Denn Menschen- und Arbeiterrechte dürfen für westliche Staaten nicht nur Thema für Sonntagsreden sein. Einer muss vorangehen, um Druck auf die oft korrupten Lieferländer und auf die Rohstoffriesen zu machen, die ökonomisch die Macht haben, Dinge zum Besseren zu verändern.
Contra: Die Regierung verlangt zu viel
von Frank Specht
Seit gut 20 Jahren versuchen Blauhelme, die Demokratische Republik Kongo zu befrieden, wo große Vorräte an Kobalt oder Kupfer lagern. Bei jedem EU-China-Gipfel wird das Menschenrechtsthema mit spitzen Fingern angefasst, auch wenn Berichte über die Unterjochung der Uiguren längst die Zeitungen füllen. Und Berlin bricht nicht den Kontakt zum saudischen Regime ab, das Gegner zerstückeln lässt und Frauenrechte mit Füßen tritt.
Und vom deutschen Mittelständler wird bald verlangt, was Uno, EU und Bundesregierung seit Jahren nicht hinbekommen? Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz, das nun noch eine parlamentarische Extraschleife dreht, war und ist falsch – und wird die Zustände in menschenrechtlichen Elendsquartieren dieser Welt kaum zum Besseren wenden.
Die Lieferketten in der arbeitsteiligen deutschen Wirtschaft sind so komplex, dass sich die Herkunft vieler Rohstoffe und Vorprodukte unmöglich überprüfen lässt. Die Modemarke mit großer Einkaufsmacht kann vielleicht noch Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Näherinnen in Bangladesch nehmen. Der Chemiekonzern mit Tausenden Vorprodukten und ebenso vielen Zulieferern kann das nicht.
Zwar hat die Bundesregierung Bedenken der Wirtschaft teilweise Rechnung getragen – etwa bei der Firmengröße, ab der das Gesetz greifen soll. Doch schon lange vor Inkrafttreten berichten kleine Firmen, dass die Großen versuchen, ihre Verantwortung über die Vertragsgestaltung auf sie abzuwälzen.
Das dürfte zwar im Sinne von Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil sein, die sich eine möglichst große Reichweite des Gesetzes wünschen. Es ist aber nicht im Sinne deutscher Firmen, an die nun strengere Sorgfaltsmaßstäbe angelegt werden als an die Konkurrenz aus Europa und dem Rest der Welt.
Und auch nicht der Menschen in Entwicklungsländern, wenn sich hiesige Firmen zurückziehen sollten, weil ihnen das Geschäft zu risikoreich wird. Dass ausgerechnet chinesische Firmen, die dann womöglich die Lücke füllen, bessere Arbeitsbedingungen bieten, darf mit Blick in die Uiguren-Provinz Xinjiang getrost bezweifelt werden.
Würde die Bundesregierung es ernst meinen mit dem Schutz der Menschenrechte, müsste sie Importe aus dem Kongo streng kontrollieren, den Saudis keine Waffen mehr verkaufen und Firmen wie VW zum Rückzug aus China drängen. Aus Rücksicht auf wirtschafts-, sicherheits- und entwicklungspolitische Interessen tut sie das nicht. Und es zeugt von Doppelmoral, den Unternehmen nun mehr abzuverlangen, als sie selbst zu leisten vermag.