Air Defender 2023: Was Ihnen bei Flugausfall oder Verspätung zusteht
Welche Rechte habe ich, wenn der Flug durch das Militär-Übung Air Defender verspätet ist oder ausfällt?
Foto: dpaAm Montag ist mit „Air Defender“ das größte Militär-Übungsmanöver seit Gründung der Nato gestartet. Unter Führung der Luftwaffe und der US-Airforce werden bei der militärischen Luftoperationsübung 250 Flugzeuge abheben und landen. Das sorgt nicht nur für Lärm, sondern voraussichtlich auch für Einschränkungen in der zivilen Luftfahrt. Die europäische Flugsicherungsbehörde Eurocontrol geht davon aus, dass täglich bis zu 800 Flüge umgeleitet werden müssen. Es könnte also zu Verspätungen und Flugausfällen aufgrund der Übung kommen.
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt normalerweise, wann Sie als Fluggast eine Entschädigung geltend machen können und auf welche Zahlungshöhen sie Anspruch haben. Da es sich bei „Air Defender“ aber um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handelt, müssen Passagiere wohl auf viele der üblichen Entschädigungen nach EU-Recht verzichten.
„Air Defender“: Welche Rechte habe ich als Fluggast bei Verspätung oder Flugausfall?
Die Passagiere haben laut Fluggastrechte-Portal Flightright weiterhin Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder eine Kostenerstattung. In der Regel sollte die Airline eine alternative Verbindung anbieten.
Geschieht das nicht, darf sich der Fluggast selbst um eine Alternative kümmern und die Kosten dafür von der Fluggesellschaft zurückfordern. Das gilt auch, wenn stattdessen eine Zugverbindung gewählt wird. Sollte eine Übernachtung nötig werden, muss die Airline auch für diese aufkommen. Andere Rechte, die Sie laut EU-Verordnung 261/2004 als Fluggast in Anspruch nehmen können, entfallen im Falle der Nato-Übung.
Wie der Ablauf im Regelfall ist, wenn es zu Verspätung kommt, und wie viel Geld Sie zurückbekommen, erfahren Sie in den folgenden Fragen zu Fluggastrechten.
>> Lesen Sie auch: Was bedeutet die große Nato-Übung für den Flugverkehr?
Fluggastrechte im Regelfall: Was sollten Sie bei Flugverspätung oder Flugausfall tun?
Wichtig ist zunächst, die Airline zu kontaktieren und Ansprüche geltend zu machen. Bewahren Sie Belege für Hotel, Taxi- oder Verpflegungskosten aufgrund von Verspätung, Ausfall oder Nichtbeförderung auf, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Zudem ist es demnach empfehlenswert, sich die Verspätung schriftlich vom Bodenpersonal der zuständigen Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Fluggastrechte: Für wen gilt die EU-Verordnung?
Die Verordnung gilt für Flugreisende, deren Flug in der EU startet. Zudem gilt sie nach Angaben der Verbraucherzentrale für Flüge von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, die in einem EU-Mitgliedsland landen.
Flug verspätet oder ausgefallen: Wann gibt es eine Entschädigung?
In folgenden Fällen können Flugreisende einen Ausgleich fordern und haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für die verlorene Zeit:
- Verspätungen um mehr als drei Stunden
- Annullierung eines Flugs
- Ausfall der Beförderung wegen Überbuchung
Der Flug darf dem EVZ zufolge zudem maximal drei Jahre zurückliegen.
Flugverspätung & Flugausfall: Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigungshöhe ist unabhängig vom Ticketpreis und richtet sich nach der Flugdistanz. Je nach Streckenlänge beträgt sie dem EVZ zufolge zwischen 250 und 600 Euro pro Person:
Kurzstreckenflug (bis 1.500 km): 250 Euro
Mittelstreckenflug (zwischen 1.500 und 3.500 km): 400 Euro
Langstreckenflug (ab 3.500 km): 600 Euro
Bei Flugausfall oder Verspätung eines Flugs müssen Reisende mitunter Stunden am Flughafen warten.
Foto: imago images/Ralph PetersFlugausfall: Ab wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Der Anspruch entfällt laut EVZ, wenn Fluggäste mindestens 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug von der Airline über die Annullierung erfahren haben. Bei weniger als 14 Tagen hängt der Anspruch von den Flugzeiten des Ersatzflugs ab.
Wann ist die Fluggesellschaft nicht für Flugverspätungen verantwortlich?
Bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wie die Verbraucherzentrale angibt. Dazu zählen beispielsweise Luftraumsperrungen, Terrorwarnungen, Streiks der Flugsicherung, Vögel im Triebwerk oder Unwetter. Die Übung „Air Defender“ ist als solch ein "außergewöhnlicher Umstand" anzusehen.
Ein Streik der eigenen Piloten und des eigenen Kabinenpersonals der Fluggesellschaft wird nach aktueller Rechtsprechung nicht als "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne der Fluggastrechteverordnung angesehen, erklärt die Verbraucherzentrale. Daher entlastet ein innerbetrieblicher Streik die Fluggesellschaft nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung.
Fluggastrechte: Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlen will?
Wenn die Airline die Forderung zurückweist oder innerhalb von zwei Monaten nicht darauf reagiert, können sich Fluggäste an Schlichtungsstellen wenden. Zuständig ist laut Verbraucherzentrale entweder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Die Schlichtungsstellen sind kostenfrei.
Dieser Artikel erschien bereits am 26.05.23. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit Anpassungen aktualisiert.