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AltersversorgungDIW schlägt „Boomer-Soli“ zur Stabilisierung der Rente vor

Senioren mit hohen Renten sollen eine Abgabe zahlen, um Geringverdiener vor Altersarmut zu schützen. Doch der Vorschlag der Berliner Ökonomen löst Kritik aus.Frank Specht 16.07.2025 - 14:35 Uhr Artikel anhören
Seniorenpaare: Der Vorschlag des DIW zielt auf eine Umverteilung innerhalb der älteren Generation. Foto: dpa

Berlin. Zur Stabilisierung des Rentensystems und zur Bekämpfung von Altersarmut schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) einen „Boomer-Soli“ vor. Gemeint ist damit eine Sonderabgabe auf Alterseinkünfte von finanziell besser gestellten Seniorinnen und Senioren.

Mit den Einnahmen sollen dann einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner gezielt unterstützt werden. Umverteilt würde also ausschließlich innerhalb der älteren Generation, wie es in einer neuen DIW-Studie heißt.

„Es wäre nicht fair, die anstehenden Lasten des demografischen Wandels vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Ein „Boomer-Soli“ könne für Ausgleich sorgen.

Kritik kam vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Die Kölner Forscher sehen neue Fehlanreize statt zielgenauer Hilfe.

Die Idee einer Umverteilung innerhalb der älteren Generation hatten schon die sogenannten Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten 2023/24 aufgebracht. Die Ökonomen schlugen vor, vom Äquivalenzprinzip abzuweichen, wonach sich die Rente an den eingezahlten Beiträgen bemisst. Stattdessen sollten die Rentenansprüche von Besserverdienern reduziert und die von Geringverdienern erhöht werden.

Kommentar

Der „Boomer-Soli“ ist keine Lösung – sondern ein Ablenkungsmanöver

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Allerdings ist dieser Vorschlag wenig zielgenau, wenn beispielsweise ehemalige Geringverdiener mit einem Partner mit hoher Rente zusammenleben oder selbst Vermögen besitzen – also gar nicht auf die Aufwertung ihres Rentenanspruchs angewiesen wären.

Das DIW berücksichtigt in seinem Vorschlag jetzt alle Alterseinkünfte eines Haushalts, also gesetzliche, betriebliche und private Renten, Pensionen und sonstige Versorgungsbezüge. Nach Abzug eines Freibetrags von monatlich rund 1000 Euro soll darauf eine Sonderabgabe von zehn Prozent erhoben werden.

Nach Berechnungen der Ökonomen würde so das Fünftel der Rentnerhaushalte mit den höchsten Einkommen moderat belastet. Ihr „Nettoäquivalenzeinkommen“, also das nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder gewichtete Nettoeinkommen, würde um drei bis vier Prozent sinken – je nachdem, ob zusätzlich zu den klassischen Alterseinkünften auch noch Kapitaleinkünfte herangezogen werden.

Im untersten Fünftel der Einkommensverteilung würden die Renten dagegen um zehn bis elf Prozent steigen. Die Armutsrisikoquote sänke nach den Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer Langzeitstudie, von gut 18 auf knapp 14 Prozent. Als armutsgefährdet gilt ein Haushalt, wenn er bedarfsgewichtet über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) aller Haushalte verfügt.

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Kritik an dem Vorschlag kommt vom IW. Auch er stelle nicht sicher, dass jeder Geringverdiener im Alter vor dem Gang zum Sozialamt geschützt werde, schreiben die Kölner Ökonomen.

Zum anderen würden Vermögen nur unzureichend berücksichtigt, und es komme zu Fehlanreizen: Würde zum Beispiel ein Haushalt sich den Betriebsrentenanspruch nicht monatlich, sondern in einer Summe auszahlen lassen, müsste er weniger „Boomer-Soli“ zahlen, weil das monatliche Alterseinkommen niedriger ausfallen würde.

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