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Briefwahl

Der Anteil der Briefwähler stieg zuletzt mit jeder Bundestagswahl. Auch in München (siehe Foto) bereiteten 2017 Wahlhelfer die Auszählung der Briefwahl vor.

(Foto: dpa)

Briefwahl 2021 So lief die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2021

Bei der Bundestagswahl 2021 könnte der Briefwähler-Anteil höher sein als je zuvor. Wie wurde die Briefwahl beantragt? Und wie funktionierte sie? Alle Infos im Überblick.
26.09.2021 - 18:34 Uhr Kommentieren

Im Superwahl- und Coronajahr 2021 bekommt die Abstimmung per Briefwahl eine neue Bedeutung. War sie früher ein Instrument für Menschen, die örtlich verhindert waren oder am Wahlsonntag arbeiten mussten, ist sie heute auch Schutz vor einer möglichen Infektion beim Wahlgang.

Dass die Briefwahl vermehrt genutzt wird, zeigte sich schon bei den Landtagswahlen 2021. So lag in Sachsen-Anhalt der Anteil der Briefwahl-Stimmen bei der Landtagswahl im Juni bei 29 Prozent. Zum Vergleich: 2011 kamen 12 Prozent der Stimmen per Post, 2016 waren es fast 14 Prozent.

Auch bei den Landtagswahlen im März nutzten viele Wähler den Postweg: In Rheinland-Pfalz stimmten zwei Drittel per Brief ab, zur gleichen Zeit in Baden-Württemberg waren es sogar mehr als die Hälfte der Wählerinnen und Wähler.

Doch viele Bürger, die bislang ins Wahllokal gegangen wären, fragen sich: Wie konnte ich eine Briefwahl beantragen? Was passiert, nachdem ich den Brief mit meinem Kreuz versendet habe? Wann werden die Briefwahl-Stimmen ausgezählt? Welche Fristen gibt es bei der Briefwahl? Und ist die Briefwahl überhaupt sicher?

Bundestagswahl 2021: Alle Fragen und Antworten zur Briefwahl

Wo wurde die Briefwahl beantragt?

Wähler konnten die Unterlagen für die Briefwahl bei ihrer Gemeinde beantragen, in der sie ihren Erstwohnsitz haben.

Wie konnte die Briefwahl beantragt werden?

Nach Eingang der Wahlbenachrichtigung konnten Wähler einfach die Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlbenachrichtigung sollte spätestens bis zum 6. September, also drei Wochen vor der Wahl, bei allen Wahlberechtigten im Briefkasten eingetroffen sein. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung war ein entsprechendes Formular.

Die Briefwahlunterlagen konnten auch direkt bei der Gemeinde abgeholt werden. Bei vielen Behörden, etwa in Berlin, konnte der Antrag auf Briefwahl auch online gestellt werden.

Brauchte man eine Wahlbenachrichtigung für die Briefwahl?

Nicht unbedingt. Wer gern vorab die Unterlagen haben wollte, konnte auch bei der Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Der früheste Termin für den Druck der Wahlunterlagen war der 5. August, mehr als sieben Wochen vor der Bundestagswahl 2021. Der Antrag konnte gemäß Paragraf 27 der Bundeswahlordnung schriftlich oder persönlich gestellt werden. Mittlerweile bieten viele Behörden auch einen Onlineservice an.

Fristen: Bis wann musste die Briefwahl spätestens beantragt werden?

Laut Empfehlung des Bundeswahlleiters sollte die Briefwahl möglichst frühzeitig beantragt werden. Der Antrag musste spätestens bis Freitag, den 24. September, um 18 Uhr vorliegen. Wer durch Krankheit verhindert war, konnte in Ausnahmefällen am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Aber Achtung: Wahlberechtigte mussten selbst sicherstellen, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Behörde ankam. Daher wurde eine frühzeitige Briefwahl empfohlen.

Wie und wann werden Briefwahl-Stimmen ausgezählt?

Der rote Briefwahlumschlag sollte spätestens drei Werktage vor der Bundestagswahl abgeschickt werden. Das Risiko tragen die Wahlberechtigten. Quelle: dpa
Wahlbrief abschicken

Der rote Briefwahlumschlag sollte spätestens drei Werktage vor der Bundestagswahl abgeschickt werden. Das Risiko tragen die Wahlberechtigten.

(Foto: dpa)

Die roten Wahlbriefe wurden gesammelt und bis zum Wahltag unter Verschluss gehalten. Heute wurden sie gegen 15 Uhr an den jeweils zuständigen Briefwahlvorstand verteilt. Er besteht aus fünf bis neun wahlberechtigten Personen.

Ein Briefwahlvorstand muss grundsätzlich für mindestens 50 Wahlbriefe zuständig sein – damit nicht erkennbar wird, wie einzelne Personen gewählt haben.

Der Raum, in dem die Wahlbriefe geöffnet und später ausgezählt werden, ist öffentlich zugänglich. Dabei wird kontrolliert, ob der Wahlschein und der blaue Stimmzettelumschlag gültig sind. Nach der Überprüfung kommen alle blauen Umschläge in eine verschlossene Wahlurne – so dass niemand nachvollziehen kann, wer wie gewählt hat.

Nach Ende der Wahlzeit öffnet der Briefvorstand die Urne und zählt die Stimmen öffentlich aus. Wer möchte, kann die gesamte Arbeit des Briefwahlvorstands verfolgen.

Bis wann musste die Briefwahl versendet werden?

Statt per Post können die Briefwahlumschläge auch direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse eingeworfen werden. Quelle: dpa
Per Briefwahl abstimmen

Statt per Post können die Briefwahlumschläge auch direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse eingeworfen werden.

(Foto: dpa)

Die Wahlberechtigten waren verantwortlich dafür, dass ihre Briefwahlstimmen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde ankommen – bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag. Es war auch möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Behörde abzugeben, die auf dem Briefwahlumschlag genannt ist.

Der Bundeswahlleiter hatte empfohlen, die Briefwahlunterlagen mindestens drei Werktage vor der Bundestagswahl abzuschicken.

Briefwahl vor Ort: Was ist Briefwahl „an Ort und Stelle“?

Wahlberechtigte hatten auch die Möglichkeit, „an Ort und Stelle“ die Briefwahl durchzuführen. Wer sich seine Briefwahlunterlagen persönlich abholte, konnte Erst- und Zweitstimme auch direkt in der Behörde abgeben. Dabei musste allerdings sichergestellt werden, dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Viele Wahlbehörden stellten hierfür entsprechende Wahlkabinen auf. Diese Art des Wählens konnte sinnvoll sein für Wähler, die etwa am Wahlsonntag arbeiten mussten oder andere Verpflichtungen hatten.

Welche Unterlagen gehörten zur Briefwahl?

Zu den Briefwahlunterlagen gehörten folgende Dokumente:

  • ein Wahlschein, mit dem Sie per Briefwahl oder alternativ am Wahltag in jedem Wahlbüro Ihres Wahlkreises abstimmen konnten
  • ein Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme
  • ein blauer Umschlag für den Stimmzettel
  • ein Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf erklärt
  • ein roter Umschlag für die Briefwahlunterlagen

Per Brief wählen: Wie lief die Briefwahl ab?

Briefwahlumschläge werden in Wahlurnen gesammelt, überprüft und erst nach Schließung der Wahllokale ausgezählt. Quelle: dpa
Wahlbriefe in einer Urne

Briefwahlumschläge werden in Wahlurnen gesammelt, überprüft und erst nach Schließung der Wahllokale ausgezählt.

(Foto: dpa)

Zunächst mussten eine oder beide Stimmen auf dem Stimmzettel angekreuzt werden. Der Stimmzettel gehörte dann in den blauen Umschlag, der zugeklebt werden musste. Anschließend musste auf dem Wahlschein die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum versehen und unterschrieben werden.

Der unterschriebene Wahlschein und der blaue Umschlag mussten anschließend in den roten Umschlag gelegt werden. Den roten Umschlag konnten Sie innerhalb Deutschlands unfrankiert in den Briefkasten werfen, bei der Post abgeben oder direkt zur auf dem Umschlag angegebenen Adresse bringen.

Wer zahlte das Porto bei der Briefwahl?

Innerhalb Deutschlands wurde das Porto für die Briefwahl vom Bund übernommen. Der rote Briefwahlumschlag brauchte keine Briefmarke. Wollten Wahlberechtigte jedoch aus dem Ausland per Briefwahl abstimmen, mussten sie die Kosten für das Porto nach Deutschland zahlen.

Zählen die Briefwahl-Stimmen zum vorläufigen Endergebnis?

Ja. Auch die per Briefwahl abgegebenen Stimmen fließen in das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahl 2021 ein. Gemeint ist das vom Bundeswahlleiter bekanntgegebene vorläufige Endergebnis, nicht die 18-Uhr-Prognose.

Wie viele Menschen stimmten bei den letzten Bundestagswahlen per Briefwahl ab?

Seit 1957 ist es in der Bundesrepublik Deutschland möglich, per Briefwahl bei der Bundestagswahl abzustimmen. Bis zur Wiedervereinigung wählten zwischen fünf und 13 Prozent der Wählerinnen und Wähler per Post. Seit 1990 stieg der Briefwahl-Anteil bei jeder Bundestagswahl an: Waren es 2005 noch 18,7 Prozent der Wählerschaft, lag der Anteil der Briefwähler bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 bei 28,6 Prozent. 

Bei der Bundestagswahl 2021 erhöhte sich der Briefwahl-Anteil aufgrund der Corona-Pandemie. Bundeswahlleiter Georg Thiel erwartet einen Anteil von mindestens 40 Prozent - also eine Verdopplung der Briefwahl-Stimmen gegenüber der vergangenen Bundestagswahl 2017.

Ist die Briefwahl sicher vor Wahlfälschung? 

Die rechtspopulistische AfD zweifelte zuletzt die Sicherheit der Briefwahl an. Im Magdeburger Landtag behauptete der Abgeordnete Robert Farle, die „etablierten Parteien“ planten 2021 „den größten Wahlbetrug dieses Landes“. Weitere AfD-Politiker behaupteten, dass bei Briefwahlen massenhafte Manipulationen möglich seien.

Dafür gibt es weder Beweise noch Anzeichen. Tatsächlich kam es bei einzelnen Kommunalwahlen in den vergangenen Jahren zu Fällen von Wahlbetrug, etwa 2021 in Rüsselsheim und Raunheim, 2015 in Stendal oder 2002 in Dachau. Meist wurden in diesen Fällen einzelne Vollmachten für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen gefälscht.

Tatsächlich ist bei der Briefwahl nicht nachzuvollziehen, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat, dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war – oder möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde.

Doch Bundeswahlleiter Georg Thiele verweist darauf, dass schon beim Verdacht auf Wahlfälschung ein Wahlprüfungsverfahren eingesetzt werde. Diese Verfahren hätten in den letzten Jahren keine systematischen Fehler bei Briefwahlen aufgezeigt. Zudem gab es bisher keinen systematischen und flächendeckenden Wahlbetrug in Deutschland.

Auch zeigten sich die bei der Bundestagswahl 2017 eingesetzten Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) zufrieden. Damals wurde viel über mögliche Manipulationen etwa durch Hacker diskutiert. Die Wahl sei selbst davon nicht beeinflusst worden, gab die OSZE bekannt. „Deutschland hat einmal mehr eine ungeminderte Verpflichtung zur Demokratie bewiesen“, sagte der damalige Leiter des Beobachterteams, George Tsereteli, in Berlin.

Auch erklärte das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach für verfassungskonform. Die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen, wurde dabei höher bewertet als die Risiken für das Wahlgeheimnis.

Zudem steht Wahlbetrug unter Strafe. Wer versucht, Wahlen zu fälschen, wird gemäß Paragraf 107a Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Mehr: Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 im Handelsblatt-Wahlcheck

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