Bund-Länder-Finanzbeziehungen: „Gesamtüberblick verloren“: Bund investiert Milliarden in den Nahverkehr – und weiß nicht, was damit passiert
In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik, dass die Länder die Mittel für den Nahverkehr zweckentfremden.
Foto: dpaBerlin. Der Bundesrechnungshof fordert den Bund auf, ein ÖPNV-Gesetz auf den Weg zu bringen, um die vielfältigen Finanzierungsströme für den öffentlichen Personennahverkehr transparent zu gestalten und die Bundesländer dazu zu bewegen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofs, kritisierte: „Obwohl der ÖPNV in der Verantwortung der Länder liegt, finanziert ihn der Bund jährlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag.“
Die Rechnungsprüfer haben die Finanzierungswege für den Nahverkehr in einem Gutachten analysiert. Demnach erhielten die Länder 2021 allein über die Gesetze für die Regionalisierung, die Gemeindeverkehrsfinanzierung sowie den Schienenwegeausbau 11,6 Milliarden Euro vom Bund. Hinzu kommen Steuervergünstigungen (1,1 Milliarden), Coronahilfen (eine Milliarde) sowie „eine Vielzahl an Förderprogrammen und Modellvorhaben“, wie die Prüfer attestieren.
Die erschreckende Botschaft: Der Bund habe längst „den unverzichtbaren Gesamtüberblick“ verloren. So finanzierten unterschiedliche Ministerien den Nahverkehr, förderten Fuhrparks oder Tarifmodelle und mehr.
So sei es unmöglich, die Ziele für mehr Verkehr „sowie im Klimaschutz ausreichend zu kontrollieren und Maßnahmen erforderlichenfalls anzupassen“. Die Programme seien nicht abgestimmt. „Der wirtschaftliche Einsatz der Bundesmittel ist nicht sichergestellt.“
In der Vergangenheit gab es zudem immer wieder Kritik, dass die Länder die Mittel für den Nahverkehr zweckentfremden. Die Rechnungsprüfer kritisieren, dass die Länder die Mittel ansparen und nicht umgehend ausgeben würden. Sie selbst würden weit weniger in den Nahverkehr investieren als der Bund. So hätten die Länder 2021 allein bei den Regionalisierungsmitteln von mehr als acht Milliarden Euro nur 2,7 Milliarden Euro zugegeben.
Länder sehen den Bund in der Verantwortung für die Finanzierung des ÖPNV
Die Länder haben eine andere Haltung. So hat der jetzige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (CDU), bereits im Amt des Verkehrsministers betont, dass der Bund für die Finanzierung des Nahverkehrs zuständig sei.
Entsprechend hatten die Landesverkehrsminister im vergangenen Sommer ein Gutachten von Roland Berger im Auftrag des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen zum Anlass genommen, um allein bis 2030 weitere 67 Milliarden Euro zu verlangen. Damit sollte der Nahverkehr modernisiert und ausgebaut werden, um den erwarteten Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.
Wüst hatte klargestellt: „Wir brauchen dieses Geld, es ist kein Auftakt für Verhandlungen.“ Darin seien sich die Verkehrsminister „parteiübergreifend“ einig. Es werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, als sei die Finanzierung durch den Bund „eine freiwillige Leistung, die man auf dem Basar verhandeln könnte. Dem ist nicht so.“
In der neuen Ampelkoalition hatte die Forderung für Verwunderung gesorgt. So waren etwa die Länder erst nach heftigem Widerstand dazu bereit, sich an den pandemiebedingten Schäden für die Verkehrsunternehmen zu beteiligen. Die Rechnungsprüfer lehnen daher weiteres Geld ab und fordern eine Reform der Finanzierung.
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Das Motto „Viel hilft viel“ sei nicht geeignet, die Ziele im Nahverkehr zu erreichen, resümieren die Prüfer. „Wir empfehlen, die Finanzierungsinstrumente zu bereinigen: Mischfinanzierungen abbauen und den bisherigen Förderdschungel durch ein einheitliches ÖPNV-Gesetz ablösen“, sagte Bundesrechnungshof-Präsident Scheller. So werde der Bund vom Geld- zum Impulsgeber. Der Bund erhalte mit dem Gesetz auch Informationsrechte, sei nicht mehr „blind“ und könne „bedarfsgerecht finanzieren“.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat nach Auskunft der Rechnungsprüfer der Kritik zwar weitgehend zugestimmt und will die Vorschläge „eingehend prüfen“.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich hingegen bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, weit mehr Geld als bisher für den Nahverkehr bereitzustellen. Die Parteien einigten sich dafür auf einen Ausbau- und Modernisierungspakt. Bei diesem sollen sich Bund, Länder und Kommunen „unter anderem über die Finanzierung bis 2030 einschließlich der Eigenanteile der Länder und Kommunen und die Aufteilung der Bundesmittel verständigen sowie Tarifstrukturen diskutieren“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ziel sei es, die Zahl der transportierten Fahrgäste „deutlich zu steigern“.