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BundesimmobilienFDP: „Wegen Corona darf der Klimaschutz nicht auf der Strecke bleiben“

Der Gebäudebestand ist für hohe CO2-Emissionen verantwortlich. Die Liberalen fordern die Sanierung der Bundesliegenschaften – auch in der Coronakrise.Silke Kersting 07.04.2020 - 04:00 Uhr

Das Regierungsgebäude emittiert besonders viele klimaschädliche Treibhausgase.

Foto: dpa

Berlin. Die Bundesregierung wird von ihrem eigenen Klimaschutzgesetz eingeholt. Wird die Energiebilanz der Bundesbauten nicht schleunigst verbessert, muss die Regierung in den kommenden Jahren rund 114 Millionen Euro CO2-Steuer zahlen. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die dem Handelsblatt vorliegt.

Über das Klimaschutzgesetz, das Ende 2019 beschlossen worden war, hatte die Bundesregierung eine Bepreisung für CO2 für die Sektoren Verkehr und Gebäude eingeführt. Der Start ist für Januar 2021 geplant, der Preis liegt zunächst bei 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Eine CO2-Bepreisung gab es bislang nur für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie – im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Die Sektoren Verkehr und Gebäude waren ausgenommen.

Schlüsselsektor Gebäude

Doch beide Sektoren gelten neben der Energiebranche als Schlüsselsektoren beim Klimaschutz. In Gebäuden steckt viel Potenzial, klimaschädliche Treibhausgasemissionen einzusparen. In Deutschland sind 14 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen diesem Sektor zuzurechnen, vor allem für den Betrieb von Heizungen und die Bereitstellung von Warmwasser. Das entspricht rund 120 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. 2030 dürfen noch höchstens 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittiert werden, so schreibt es das Klimaschutzgesetz vor.

Noch einmal gut 15 Prozent fallen in der Energiewirtschaft für die Fernwärme- und Stromproduktion in Gebäuden an. Insgesamt steht der Gebäudesektor also für ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland.

Jetzt fordern die Liberalen mehr Engagement von der Bundesregierung: „Wegen Corona darf der Klimaschutz nicht auf der Strecke bleiben. Gerade weil die Wirtschaft aktuell leidet, muss die Bundesregierung selbst mehr leisten“, sagte Daniel Föst, der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt.

Bundesbauten: CO2-Schleudern statt Vorbild

Föst sieht vor allem Bundesgebäude als „CO2-Schleudern ersten Grades“. Der Bund bläst mit seinen eigenen Gebäuden jährlich knapp 750.000 Tonnen CO2 in die Atmosphäre, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage. Vor allem militärische Liegenschaften sind für einen hohen CO2-Ausstoß verantwortlich. Zu den größten CO2-Emittenten bei den Hauptsitzen der Bundesministerien gehören Finanzministerium, Kanzleramt, Außen- und Wirtschaftsministerium.

Es werde zu wenig, zu langsam oder gar nicht saniert, kritisiert Föst. So habe es bei insgesamt 2.200 Liegenschaften gerade einmal für 130 Liegenschaften Sanierungsfahrpläne gegeben, wovon bisher nur 30 umgesetzt wurden. Jetzt werde die Idee der Sanierungsfahrpläne völlig über den Haufen geworfen und ein neues Konzept erarbeitet.

Die Bundesregierung verlange von Privaten mehr Investitionen in den Klimaschutz, aber gebe selbst ein miserables Vorbild ab, kritisiert Föst. „Wenn der Bund so weitermacht, ist das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 reinste Träumerei.“  Von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verlangt die FDP, die Neubaupläne der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Eis zu legen und sich auf die Sanierung der Bundesliegenschaften zu konzentrieren.

Die Regierung selbst sieht in Bundesgebäuden eine Vorbildfunktion. „Die Gebäude des Bundes müssen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein und demonstrieren, dass die klimapolitischen Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden können“, heißt es in den von der Bundesregierung im September formulierten Eckpunkten zum Klimaschutzgesetz.

Durchgeführt werden sollen die Sanierungen jedoch vorzugsweise dann, wenn ohnehin größere Sanierungs- oder Ersatzbaumaßnahmen anstünden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung an die FDP. Festgelegt werden soll eine jährliche Sanierungsrate, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Wie die Bundesregierung in den nächsten Monaten vorankommt, wird im Frühjahr 2021 erstmals ein Expertenrat – der allerdings noch besetzt werden muss – bewerten und dem Bundestag vorlegen. Werden die geplanten Jahresemissionsmengen überschritten, müssen die zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.

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